Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wir brauchen internationale Garantien zum Schutz von Familie und Ehe

Entwurf eines Übereinkommens über die Rechte der Familie

Das Übereinkommen über die Rechte der Familie ist eine Chance, Familien gerecht und würdevoll zu behandeln und schädlichen Ideologien Einhalt zu gebieten. Juristen des polnischen Ordo Iuris-Instituts haben den weltweit ersten Entwurf eines internationalen Abkommens ausgearbeitet, das der am stärksten diskriminierten sozialen Gruppe – der Familie – Grundrechte und ‑freiheiten garantiert. Die im Konvent angenommenen Lösungen sind die Antwort auf aktuelle Probleme und Bedrohungen, mit denen viele Familien seit vielen Jahren zu kämpfen haben.

Textentwurf des Übereinkommens über die Rechte der Familie

(Englisch, DOWNLOAD DER DATEI)

Warum brauchen wir die Konvention über die Rechte der Familie?

(Englisch, DOWNLOAD DER ANALYSE)

Kommentar zum Entwurf des Übereinkommens über die Rechte der Familie, Prof. David Forte, Ph.D. (Englisch, HIER HERUNTERLADEN)

Was ist das Übereinkommen über die Rechte der Familie?

Das Übereinkommen über die Rechte der Familie kodifiziert grundlegende Werte, die allen zivilisierten Gesellschaften zugrunde liegen und von denen derzeit nur einige durch internationales Recht und nationale Verfassungen geschützt sind. Zu diesen Werten gehören u. a. der Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, die Anerkennung der Familie als bestes Umfeld für die Entwicklung des Kindes und der Schutz der Identität der Ehe. Leider bleiben viele dieser Werte, obwohl sie in internationalen Rechtsakten zum Ausdruck gebracht wurden, oft leere Erklärungen. Es ist daher notwendig, ein neues globales Abkommen zu verabschieden, das die derzeitigen Standards anhebt und den Familien echte Garantien zum Schutz ihrer Rechte bietet.

„Der Zweck der Konvention ist es, Garantien für die rechtliche Identität und Autonomie der Familie zu schaffen, die in den letzten Jahren zunehmend untergraben wurden – auch durch internationale Institutionen, die kein Mandat dazu haben. Die Familie darf nicht länger als Quelle von Pathologie und Gewalt dargestellt werden. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Koalition der Staaten auf der Grundlage eines Vertrages, der die Familie und die Ehe eindeutig schützt“, so Dr. Tymoteusz Zych vom Ordo Iuris Institut.

Was beinhaltet die Konvention über die Rechte der Familie?

Sie definiert die Begriffe Ehe, Familie, Geschlecht, Kindeswohl und Gewalt. Das Übereinkommen regelt auch die allgemeinen Grundsätze des Schutzes der Familie. Sie garantiert auch die wichtigsten Rechte von Ehegatten, Eltern und Kindern. Sie schützt die Familie auch vor unangemessenen Eingriffen des Staates. Darüber hinaus werden in dem Übereinkommen die Grundsätze für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, festgelegt.

Wichtig ist, dass das Dokument die Einrichtung eines Internationalen Ausschusses für die Rechte der Familie vorsieht, dessen Aufgabe es sein wird, die Aktivitäten der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Konvention zu überwachen.

Das Dokument soll eine Alternative zur Istanbul-Konvention darstellen, die oft irreführend als „Anti-Gewalt-Konvention“ bezeichnet wird. Denn unter dem Deckmantel der Bekämpfung der häuslichen Gewalt schwächt diese Konvention nämlich die Familie, die es als Quelle der Pathologie darstellt. In Wirklichkeit ist eine starke Familie der Raum, der alle seine Mitglieder am wirksamsten vor Gewalt schützt“. – betont Karina Walinowicz, Expertin am Institut Ordo Iuris.

Der Entwurf des Übereinkommens wurde bisher auf folgenden Tagungen vorgestellt:

– Pressekonferenz in der Zentrale der polnischen Nachrihtenagentur PAP in Warschau,

– Konferenz im Europäischen Parlament in Brüssel,

– Treffen zur Umsetzung der menschlichen Dimension in Warschau,

– Agenda-Gipfel in Wien.

Quelle: Ordo Iuris


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