Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wird 2-G bald auch der Schweiz aufgedrückt?

«Während die Nachbarländer ihre Corona-Regeln aufgrund steigender Fallzahlen verschärfen, sind strengere Massnahmen in der Schweiz bisher kaum ein Thema», schreibt die NZZ. Genau dasselbe hiess es noch vor Monaten in Bezug auf die Zertifikatspflicht. Oder vor etwas mehr als einem Jahr in Bezug auf die Maskenpflicht in Innenräumen. Argwöhnisch beobachtete man dazumal, wie im nahen Ausland drakonische Massnahmen eingeführt wurden, und war froh, dass man in der Schweiz doch noch liberaler funktioniere.

Wie sich zeigt, ist die Schweiz nicht mehr viel liberaler als unsere Nachbarn. Die Schweiz untergräbt mittlerweile die Grundrechte fast genauso wie unsere Nachbarländer Deutschland oder Österreich. Müssen Meldungen wie jene in der NZZ deshalb nicht dahingehend hinterfragt werden, ob sie als Vorboten zu werten sind auf das, was uns schon bald als nächstes bevorsteht? Konkret: Dass mit 2-G auch in der Schweiz bald nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen, Restaurants oder Hallenbädern haben werden?

Immerhin antwortet Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, auf Anfrage der NZZ: «Im Moment ist eine Verschärfung nach 2-G kein Thema.» Betont sei hier: «Im Moment.» Denn wie hinlänglich erfahren, kann der Bundesrat seine Meinung im Wochentakt ändern und damit plötzlich neue Beschlüsse fassen, die kurz zuvor noch «kein Thema» waren.

Der Vergleich mit den Infektionszahlen Österreichs – das die 2-G-Regel deshalb am 8. November eingeführt hat – deutet eine mögliche Massnahmenverschärfung für die Schweiz ebenfalls an. «Die derzeit auch hierzulande steigenden Zahlen sind ein Hinweis darauf, dass bald auch die Schweiz mit neuen Spitzenwerten bei den täglichen Corona-Neuinfektionen zu kämpfen haben könnte», so die NZZ: «Und sollten die Schweizer Zahlen tatsächlich der Kurve Österreichs folgen, würden spätestens am 27. oder 28. November mehr tägliche Neuinfektionen vom BAG gemeldet, als dies noch vor einem Jahr der Fall war.»

Bemerkenswert: Die hohe Zahl an Neuinfektionen wird ausgerechnet für das Abstimmungswochenende über das Covid-Gesetz vorausgesagt. «Am Tag nach der Abstimmung tritt das Parlament zusammen. Verzichtet der Bundesrat auf eine Einführung von 2-G, dürfte die Forderung bei stark steigenden Hospitalisierungszahlen im National- oder Ständerat rasch aufkommen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich für eine derart weitgehende Einschränkung eine gesetzliche Grundlage und damit ein Eingreifen des Parlaments aufdrängt», heisst es in der NZZ.

Kann dies alles Zufall sein? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

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