Horst D. Deckert

Wochenkommentar: Studie zur Wirksamkeit der Schutzmasken und Aluhüte – Achtung Satire!

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Wirksamkeit der FFP2-Maske gemacht? Unsere Redakteurin Edith Brötzner analysiert in diesem Wochenkommentar die angebliche Schutzwirkung der Masken und die aktuelle Verordnung dazu. Achtung Satire: Es könnte sein, dass der folgende Text ebenso sinnvoll ist wie die Verordnungen, mit denen man uns seit zwei Jahren quält.

Ein Kommentar von Edith Brötzner

Sie sind ja immer noch da? Sie leben noch? Obwohl Sie beharrlich die erste, zweite, dritte oder vierte Impfung gegen den tödlichsten Virus aller Zeiten verweigern? Sie sind ein echtes Phänomen. Denn: Ginge es nach „Klabauterbach“, wären alle Ungeimpften, nicht Genesenen bis März verstorben. Schön, Sie immer noch vor dem Bildschirm zu sehen. Entwarnen kann ich Sie allerdings noch nicht. Bitte tätigen Sie Hamsterkäufe, besorgen Sie sich genug Klopapier, Nudeln, Chips, Schokolade und Alkohol – falls Sie Ihren Haushalt mit Kindern teilen. Sperren Sie sich zu Hause ein, verriegeln Sie alle Türen und tragen Sie zur Sicherheit Ihren Aluhut, zusätzlich zur FFP2-Maske. Drehen Sie die Mainstreammedien auf und bewegen Sie sich bitte nicht von Ihrer Couch weg, bis die Medien 2030 endgültig Entwarnung geben. Nicht, dass Sie am Ende noch vom ausgesprochen gefährlichen und intelligenten Corona-Virus überfallen werden, der an (fast) jeder Ecke lauert…

FFP2 Masken schützen nachgewiesenermaßen NICHT vor Viren

Dass der Virus besonders intelligent sein muss, können wir an den gefinkelten und verwirrenden Schutz-Maßnahmen der Bundesregierung erkennen. Wir haben uns die Symbiose zwischen Virus und FFP2 Staubmaske genauer angesehen. Unklar ist, ob es sich bei den Orten mit FFP2 Vorschrift vielleicht auch nur um besonders staubige Orte handelt. Denn – wie schon auf der Maskenverpackung steht – schützt diese nicht vor Viren, im besten Fall aber vor Staub. Supermärkte scheinen besonders schmutzig oder gefährlich zu sein. Hier gilt nach wie vor FFP2-Staubmaskenpflicht. Wir sind noch unschlüssig, ob der Virus dort eher in der Obst-, Gemüse-, oder Fleischabteilung gefährlicher ist. Hierzu gibt es noch zu wenige aussagekräftige Studien, die wir Ihnen heute präsentieren könnten. Am Sichersten sind Sie vermutlich in der Weinabteilung. Da auch in der Gastronomie und Nachtgastronomie keine Staubmasken mehr getragen werden müssen, gehen wir davon aus, dass der Virus sich vor Alkohol und seiner desinfizierenden Wirkung fürchtet und sich deshalb weniger gerne dort aufhält. 

Drogerien, Apotheken und andere Bereiche des täglichen Bedarfs scheinen unter den Viren sehr beliebt zu sein. Hier spricht man den Staubmasken nach wie vor eine wundersame Wirksamkeit zu und beschwört alle über 6 Jahren eine Maske zu tragen. Es scheint also, als wäre der Virus erst für Menschen ab einer Höhe von einem Meter gefährlich. Sie haben also die freie Entscheidung, ob Sie zu Ihrem Schutz auf allen vieren durch den Supermarkt und die Apotheke krabbeln oder mit einem Aluhut und einer Staubmaske für Ihre und die Sicherheit anderer sorgen möchten.

Auch in Schulen weiterhin FFP2-Maskenpflicht

Besonders aggressiv scheint der Virus auf Bildung und Intelligenz zu reagieren. Deshalb gilt in Schulgebäuden auch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Sobald die Kinder am Platz sitzen und das Gesicht sich nicht weiter als einen Meter vom Boden weg befindet, sind diese vor dem Virus geschützt und können die Maske ohne Bedenken ablegen und ein paar mal tief Luft holen, bevor sie sich das nächste Mal nach Sauerstoff ringend aufs WC schleppen. Möglicherweise handelt es sich bei Schulen aber auch nur um besonders staubige Orte, was der Staubmaske wieder ihre Berechtigung gäbe.

Wir werden uns weiterhin intensiv mit der Studie der tödlichsten Grippeviren der Welt befassen. Dann können wir Ihnen bis 2030 vermutlich genauer erklären, warum sich der Virus lieber dort, wo Maskenpflicht gilt, aufhält – also an behördlichen Orten, in Postämtern, in Schulen, in Taxis, Bussen, und den Orten zur Religionsausübung – als in der Gastronomie, der Nachtgastronomie und dem Handel des nicht-täglichen Bedarfes, wo keine Maskenpflicht mehr gilt. Ob dies an der Staublast oder an einem tatsächlich eigenwilligen und klugen Virus liegt, können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mitteilen.

„Freedom Day“ nur ein Fake?

Wir freuen uns jedenfalls, dass uns die Regierung auch nach dem großartigen Freedom Day am 5. März weiterhin in gewohnter Manier mit sinnlosen Maßnahmen und willkürlichen Regeln begeistert. So müssen wir auch weiterhin nicht selbstständig denken und können uns ganz entspannt zurücklehnen und genießen. Und wer bindet mir jetzt die Schuhbänder?

Apropos Schuhbänder… Aus dem Alter, in dem uns unsere Eltern das Binden unserer Schuhbänder beigebracht haben und wir ständig bei allem um Erlaubnis fragen mussten, sind wir längst draußen, sobald wir diesen Text lesen können… Warum also lassen wir uns nun von der Politik bevormunden und uns trotz „Freedom Day“ immer noch willkürliche Maßnahmen und Masken aufzwingen? Unsere Redakteurin Edith Brötzner, die seit Beginn der Corona-Krise keine Maske trägt, weiß, was Maskenlosen in Supermärkten passiert: Gar nichts. Ein freundliches Lächeln und die entspannte Antwort „Ich bin befreit“ auf eventuelle Fragen sind im Normalfall völlig ausreichend und bewirken Wunder.

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