Horst D. Deckert

Wohnen zwischen Windrädern

Deutschlands Zukunft: Windräder statt Wald (Bild: Collage)

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die bisher in zahllosen Zivilprozessen und Klagen von Bürgerinitiativen ausgefochtene Frage der Mindestabstand zwischen Wohnsiedlungen und Windrädern durch eine ökodoktrinären linksradikale Politik einseitig zugunsten der Windkraft entschieden wird: Weil der flächendeckenden Verschandelung und Umweltzerstörung zum Zweck der „grünen“ Energiebilanz solche Nebensächlichkeiten wie Lebensqualität, Landschaftspflege, Natur- und Lärmschutz und weitere Standortfaktoren für Einwohner im Wege stehen sollen, macht die Ampel nun ernst – und lässt die letzten Hemmungen fallen: Der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern soll künftig völlig entfallen.

Es handelt sich dabei um eine besonders dreiste Wählertäuschung, denn bisher bislang wurde stets versprochen, die Interessen beider Seiten – der Windkraftlobby und der Anwohner, vor allem im ländlichen Raum – zu respektieren und politisch in Einklang zu bringen. Das bislang noch im Stadium des Referentenentwurfs zur Änderung des Baugesetzes stehende Vorhaben sieht nun aber vor vor, dass …die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen” aufgehoben werden soll. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Land nun von Norden nach Süden noch mehr mit völlig unsicheren Stromerzeugern zu verschandeln, die malerische Landschaften und Naturschutzräume zerstört und das Todesurteil für unzählige Vögel sind.

Religiöser Wahn

Die Maßnahme soll aber erst am 18. oder 25. Mai umgesetzt werden, also nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen an diesem Sonntag, damit die erwartbaren Proteste sich nicht an der Wahlurne niederschlagen. Dennoch sei aus Sicht der Regierung „Eile geboten”, damit einzelne Länder erst gar keine neuen Abstandregeln mehr erlassen können – diese würden dann nämlich im Wege des Bestandsschutzes für auf ihrer Grundlage errichtete neue Windräder bestehen bleiben. Nach bestehender Rechtslage obliegt es bisher nämlich den Bundesländern, Mindestabstände zu Windkraftanlagen festzulegen. Die bayerische Regelung legt etwa fest, dass der Abstand zum nächsten Wohnhaus das Zehnfache der Höhe des Windrades betragen muss. In den meisten anderen Ländern gilt eine Abstandsregel von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern.

Ob die Änderungen durchgesetzt werden, ist noch nicht klar. Doch es ist davon auszugehen, da dem religiösen Wahn, ein Hochindustrieland durch Wind und Sonne mit ausreichend Strom versorgen zu können, in Deutschland keine Hürden mehr im Wege sein sollen. Sowohl in der Opposition als auch in der Regierung gibt es immerhin heftige Kritik gegen das Vorhaben: CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte gegenüber Bild: „Windkraftausbau gegen die Landbevölkerung kann nicht funktionieren. Bei Anlagen so hoch wie der Berliner Fernsehturm sind 1000 Meter Abstand zu Wohnungen das Mindeste.“ Noch deutlicher wurde der FDP-Vizefraktionsvorsitzende Lukas Köhler laut „Bild”: Die Abschaffung der Abstandsregeln sei „kein Vorhaben der Ampel, sondern eine reine Wunschvorstellung der Grünen”.

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