Horst D. Deckert

Zahl der Coronatoten ist zu hoch: Ein Grund dafür sind falsche Totenscheine, die Ärzte aushändigen

(Auszugsweise)

Während die Exekutive in Deutschland systematisch Jagd auf Ärzte macht, die aus medizinischen Gründen ihren Patienten eine Befreiung von der Maskentragepflicht attestieren, wird etwas Wesentliches übersehen: Die Befreiung von der Maskentragepflicht ist Teil der elementaren Aufgaben von Medizinern. Menschen, die aus physiologischen oder psychologischen Gründen keine Maske tragen dürfen, müssen zwingend von der Maskenpflicht befreit werden.

Unterlässt ein Arzt dies, macht er sich schuldig, weil er dann durch Unterlassung einen gesundheitlichen Schaden bei seinen Patienten riskiert und damit seine Garantenpflicht als Mediziner verletzt. Ein wirklich kriminelles Verhalten von Ärzten findet sich indes an ganz anderer Stelle und wird nicht nur geduldet, sondern ist augenscheinlich erwünscht: Dort, wo Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Und das geschieht offenbar in großer Zahl in der ganzen Welt…

Die Unmenschlichkeit der Merkel-Doktrin sorgt dafür, dass alte Menschen isoliert in den Tod gehen und dass es keinen Abschied im Kreise der Familie gibt. Dies ist – in Anbetracht der tatsächlichen Corona-Zahlen – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wird durch manipulative Zahlenerfassung und -Interpretation gestützt, aber auch durch tausende Falschdeklarationen in den Totenscheinen. Und das ist der Grund der Verwunderung vieler Angehöriger: Auf den Totenscheinen steht nicht selten „COVID-19“ – obwohl die Angehörigen die Todesursache genau kennen.

Das Fälschen von Totenscheinen ist eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine strafbare „Mittelbare Falschbeurkundung“ im Sinne des § 271 StGB

Nicht erst seit der Reportage über Krematorien in den neuen Ländern ist bekannt, dass viele Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Gründe für die Fälschung von Totenscheinen gibt es viele. Von der postmortalen „Diagnose“ COVID-19 profitieren Kliniken, Ärzte und vor allem die Hohepriester der „Pandemie“ – die Verantwortlichen in den Gemeinden, Ländern und im Bund. Je mehr Pseudocoronatote es gibt, desto „beeindruckender“ ist der Anteil der an Corona verstorbenen Menschen und desto leichter lassen sich Verfassungswidrigkeiten gegen jedes Recht und Gesetz durchziehen…

Wenn COVID-19 die Todesursache war: wie war die Behandlung?

Profesor Dolores Cahill, Professorin an der Universität Dublin, untersuchte 1.500 Fälle, bei denen in den Totenscheinen als Todesursache COVID-19 angeben wurde. Sie ließ sich die Patientendaten zur Prüfung geben und stellte fest, dass von den 1.500 angeblichen „Covid-Toten“ nur 92 Personen möglicherweise ausschließlich COVID-19 als Todesursache aufwiesen. Die anderen Verstorbenen hatten nachweislich andere Todesursachen.

Was nun? Ordnungswidrigkeit, Falschbeurkundung oder Betrug?

Ärzte, die Totenscheine falsch ausgestellt haben, indem sie (z.T. auf Druck der Behörden oder auf Vorgaben der Regierungen – wie z.B. in Belgien) die falsche Todesart eingetragen haben, erleben nun ein furchtbares Dilemma: Entweder sie fliegen auf, weil sie fälschlicherweise COVID-19 als Todesursache in den Totenschein eingetragen haben. Dann haben sie eine Falschbeurkundung vorgenommen (§ 271 StGB) oder haben zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Falls sie dadurch noch wirtschaftliche Vorteile erlangt haben (z.B. Höhervergütung von Leistungen), dann sind sie auch noch Betrüger (§ 263 StGb). Wurde mit der falsch ausgestellten Urkunde eine Straftat verdeckt, könnte der beurkundende Mediziner auch nach § 258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Ist der falsch beurkundende Arzt gar ein Amtsträger, ist § 348 StGB anzuwenden, welcher die „Falschbeurkundung im Amt“ regelt.

Falschbeurkundung, Fehlbehandlung oder Kunstfehler?

Die Alternative ist eine Haftung der behandelnden Ärzte aufgrund einer Fehlbehandlung der Verstorbenen, die angeblich „COVID“ als Todesursache hatten. Um das Nachzuweisen, müssen Angehörige die Therapiedokumentation anfordern.

Fehlt in der Therapiedokumentation jeglicher Hinweis auf eine gezielte Therapie der COVID-19-Erkrankung, kann untersucht werden, ob hier eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt, die den Arzt als Träger einer Garantenpflicht in jedem Fall trifft. Also: entweder, der Totenschein ist eine falsch ausgestellte Urkunde, oder Mediziner haben eine erforderliche COVID-19 Therapie nicht durchgeführt und damit möglicherweise eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen begangen.

Arzt im Dilemma zwischen Not und Elend

Was können Ärzte tun, wenn sie sich der Falschbeurkundung schuldig gemacht haben? Sie können sich selbst anzeigen und damit die falsch ausgestellten Urkunden berichtigen und darauf drängen, dass die falsch erfassten Fälle aus den Statistiken der Kommunen und des RKIs wieder entfernt werden. Viele Ärzte werden glaubhaft machen können, dass sie mittelbar oder unmittelbar dazu gedrängt wurden, sich so zu verhalten. Der Weg zur Entlastung des Einzelnen führt in jedem Fall ausschließlich über eine wahrheitsgemäße Darstellung der Sachverhalte…

Ein Fazit fällt nicht schwer. Die „Pandemie“ wurde als Inszenierung bereits umfassend entlarvt. Ob Sterbezahlen, Auslastungen der Kliniken, Ansteckung, Krankheitsverläufe, die erfassten Todesursachen oder die gefälschten Totenscheine: Es ist eine Fake-Pandemie. Das zeigt auch der Rückblick auf die offiziellen Zahlen des Gesamtjahres 2020. Die Daten aus den offiziellen Quellen belegen nichts, das auch nur in irgendeiner Weise eine „Epidemiologische Notlage von Nationaler Tragweite“ belegen könnte.

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