Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zeugensuche über Corona-App: Überwachungsstaat längst keine Verschwörungstheorie mehr

Wie erst kürzlich bekannt wurde, griff die deutsche Polizei in Mainz nach einem Todesfall auf Daten der Kontaktverfolgungs-App LUCA zu. Das bringt den Behörden nun heftige Kritik ein. Bei uns will man gar zur Ausstellung der Strafbescheide im Rahmen der Impfpflicht auf ELGA (die elektronische Gesundheitsakte) und dem Zentralen Melderegister abgleichen, wer sich bereits der gentherapeutischen Behandlung unterzogen hat. Wie sicher sind unsere Daten überhaupt noch?

Ein Sturz mit Todesfolge vor einer Gaststätte dürfte die Mainzer Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen dazu veranlasst haben, durch das Abrufen der LUCA-App eventuelle Zeugen zu finden. Die rechtliche Grundlage habe jedoch gefehlt. Der Sturz habe sich bereits Ende November ereignet. Über die fragwürdigen Ermittlungsschritte sei man laut Medienberichten gar zu 21 Zeugen gekommen. Und das, obwohl die in der App erfassten Daten laut dem deutschen Infektionsschutzgesetz und dem Datenschutz ausschließlich zur Kontaktverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie genutzt werden dürfen. An sich natürlich ein praktikabler Schritt für Ermittlungsbeamte, der im Zuge von Ermittlungen Vieles vereinfachen könnte.

Datenschutzrechtlich sehr bedenklich

Äußerst bedenklich ist es aber jedenfalls datenschutzrechtlich. Denn Nutzer müssen eigentlich im Vorfeld über die mögliche Nutzung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten informiert werden. Wenn erst einmal die Daten abgefragt wurden, ist es für eine Entschuldigung zu spät. Diese Kontaktverfolgungs-App werde von gut 40 Millionen Deutschen verwendet und soll die registrierten Menschen lediglich im Falle eines Corona-Ausbruchs benachrichtigen. Der Nutzer registriere sich, sobald er ein Kino, Restaurant oder dergleichen betrete. Profile und Orte werden gesammelt und verschlüsselt, um im Fall der Fälle die Menschen benachrichtigen zu können. Und eben nur für diesen Zweck.

Werden Bewegungsprofile aufgezeichnet?

Aber bereits im März letzten Jahres plauderte Karl Lauterbach unverblümt über die Aufzeichnung der Bewegungsprofile von Nutzern der Corona-Warn-App. Was im Nachhinein als Falschmeldung bezeichnet wurde, erscheint nun wieder in einem ganz anderen Licht. Es solle sich dabei um die Aufzeichnung der Bewegungsprofile durch die Handybetreiber handeln, nicht aber durch Corona-Apps. Das Vertrauen der Bürger in derartige Apps wird durch eine solche Vorgehensweise wie im Mainzer Fall sicher nicht gestärkt. Eventuell ist das nur die Spitze des Eisbergs und kein Einzelfall. Wo und wie unsere Daten verwendet werden, muss schon im Einklang mit unserer Zustimmung erfolgen. Und das geht eben nur nach entsprechender Aufklärung.

Abfrage im Melderegister und ELGA

Hierzulande werden künftig im Rahmen der Impfpflicht die Daten der Menschen ohne Genspritze aus den beiden Datenbanken ELGA und dem Melderegister abgefragt. Die Ausstellung der Strafbescheide soll dann mit dem Abgleich der Daten erfolgen. Der Gesetzesentwurf sehe laut Berichten einen ersten Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister am 15. März vor. Dass beispielsweise beim Zahnarztbesuch eine Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterschrieben werden muss, grenzt dann fast an Hohn.

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