Horst D. Deckert

§ 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden

Weil ich darauf angesprochen wurde: § 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden. Und das geht so.

Wenn jemand… … und … … dann gilt er als
keine Impfung erhalten hat keine Symptome zeigt ungeimpft
keine Impfung erhalten hat Symptome zeigt ungeimpft
Impfungen erhalten hat keine Symptome zeigt geimpft
Impfungen erhalten hat Symptome zeigt ungeimpft

Wie geht das? Der Trick ist zu definieren:

Im Sinne dieser Verordnung ist… eine geimpfte Person eine asymptomatische Person

Wer also Symptome zeigt, der ist per definitionem ungeimpft. Und so gibt es niemanden mehr, der COVID-19-Symptome zeigt, der noch als “geimpft” bezeichnet wird. Folglich gelten alle COVID-19-Kranken als ungeimpft, gleich ob sie Impfungen erhalten haben oder nicht – der Betrug ist perfekt.

“Die Pandemie der Ungeimpften”: Geimpfte mit Covid-19-Symptomen gelten in Deutschland als ungeimpft

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist

  • eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
  • eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, […]

(Quelle: Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19)

(via Corona Transition)

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