Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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1200 Euro Strafe für zwei Minuten Schal im Gesicht bei Kundgebung

Von BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA | Gesichts-Vermummungen sind bei linksextremen Veranstaltungen seit Jahrzehnten schon fast Standard. Die Polizei geht kaum dagegen vor, sondern scheint oftmals schon froh zu sein, wenn sich die Gewaltanwendungen der schwarzverhüllten „Antifaschisten“ im Rahmen halten.

Viele Teilnehmer dieser Demonstrationen, die oft für gravierende Zerstörungen in Städten sorgen, verbergen ganz bewusst und gezielt ihr Gesicht, da sie bereit sind, Straftaten zu begehen und dabei nicht identifiziert werden wollen, um der Strafverfolgung zu entgehen.

In Berlin und vor allem auch Leipzig gibt es regelmäßig Verwüstungen im Stadtbild. Der Tagesspiegel hat die gesichtsverhüllten Demonstrationsteilnehmer im Titelbild dieses Artikels vom 18.9.2021 festgehalten:

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die radikalen Aktivitäten der Szene und hat hierzu auch ein Foto voller vermummter Linksextremer dokumentiert:

Die Bayerische Fachstelle gegen Extremismus stellte im vergangenen Jahr bei diesen Vermummten eine wachsende Radikalisierung fest:

Linksextremisten schüchtern auch gerne Polizisten ein. So marschierten sie 2018 beispielsweise in Vermummung vor dem Privathaus eines Polizisten im niedersächsischen Hitzacker auf, der bei politischen Straftaten ermittelt, wie die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA) im Mai 2018 berichtete:

Bei Linksextremisten wird diese Vermummung, die eigentlich bei Demonstrationen durch §27 des Versammlungsgesetzes untersagt ist, meist hingenommen. Anders sieht es aber ganz offensichtlich aus, wenn völlig gewaltfreie und rechtstreue Bürger eine Kundgebung durchführen und sachlich über den Politischen Islam aufklären. Da wird regelrecht mit der Lupe hingesehen, ob alles hundertprozentig korrekt ist. Beispielsweise am 24. August des vergangenen Jahres in Duisburg.

Ein junger Teilnehmer, der im Sommer 2022 aus Überzeugung Mitglied bei der Bürgerbewegung PAX EUROPA geworden war, nahm an dieser Veranstaltung teil. Da seine Eltern es aber nicht wollen, dass er sich bei diesem Thema öffentlich engagiert, zog er sich einen Schal über sein Gesicht, damit ihn seine Eltern auf dem Video-Livestream nicht erkennen.

Keine zwei Minuten, nachdem er sich so mit seinem Schild hingestellt hatte, machte ihn die Polizei auf die verbotene Gesichtsverhüllung aufmerksam. Er reagierte sofort auf den Hinweis und zog seinen Schal vom Gesicht. Er zeigte den Beamten auch seinen Ausweis, so dass die Identitätsfeststellung gewährleistet war und keine Vermummungsabsicht gegenüber der Polizei vorlag. Damit hätte sich der Vorgang doch eigentlich erledigt, möchte man meinen.

Nicht aber in diesem Fall in Duisburg. Der Staatsapparat setzte sich nun in Bewegung. Die Polizisten, die ihn mit bis zu zehn Beamten bei der Identitätsfeststellung umringt hatten, als wäre er ein Krimineller, nahmen wegen des Schals offensichtlich ein Verfahren wegen einer Straftat auf. Knapp acht Monate später, als der junge Kundgebungsteilnehmer den Vorfall schon fast vergessen hatte, flatterte ihm in einem gelben Umschlag ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Duisburg ins Haus: 1200 Euro Strafe, 40 Tagessätze à 30 Euro!

Weitere Einzelheiten, mehr Fotos und ein Kurzvideo, das den gesamten Vorgang bei der Kundgebung in Duisburg dokumentiert, in diesem Artikel bei der Bürgerbewegung PAX EUROPA.

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