Von wegen „Rassismus gegen Weiße gibt es nicht“, wie die linke Aktivisten-Truppe „HateAid“ behauptet: Allein in diesem Jahr (Stichtag 17. September) registrierten die Landeskriminalämter bereits 207 Straftaten, die dem Deliktsbereich „deutschfeindlich“ zugeordnet werden. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des AfD-Innenexperten Martin Hess hervor. Bei 24 Straftaten handelte es sich demnach um Gewaltdelikte.
„Zu den konkreten Ursachen der deutschfeindlichen Straftaten kann die Bundesregierung keine Angaben machen“, behauptet das Faeser-Ministerium unter Verweis auf die Ermittlungskompetenz der Landeskriminalämter.
Zuletzt war 2022 mit 340 „deutschfeindlichen“ Straftaten ein vorläufiger Höhepunkt in dieser Kategorie politisch motivierter Delikte erreicht worden. 1.240 Straftaten waren es insgesamt bis 2023. Die gesonderte Ausweisung in der Kriminalstatistik war erstmals 2019 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eingeführt worden.
Gemäß amtlichen Richtlinien werden Straftaten als „deutschfeindlich“ eingestuft, wenn „Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen deutschen Nationalität des Opfers verübt wurden.“ Gezählt werden laut Bundeskriminalamt (BKA) Taten, „bei denen sich Vorurteile auf die deutsche Nationalität beziehen.“
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