Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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287 Fake-Accounts: Brandenburger Verfassungsschutz verweigert Auskunft über Online-Aktivitäten

Wer hetzt denn da in den sozialen Netzen? Ist es ein AfD-Anhänger – oder doch nur einer der Fake-Accounts des Verfassungsschutzes? Diese Frage sollte nach Ansicht der Landesregierung Brandenburg lieber unbeantwortet bleiben. Die Auskunft über die Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes in den sozialen Netzen wird verweigert.

Ursprünglich wollte die Brandenburger Landesregierung gar keine Informationen zu Fake-Accounts preisgeben: Man verwies auf das “Staatswohl”. Die AfD-Fraktion in Brandenburg machte weiter Druck, sodass nun zumindest publik wurde: Der Brandenburger Verfassungsschutz betreibt insgesamt 287 sogenannte „Fake-Accounts“ in sozialen Netzwerken.

Nun fragt man sich natürlich, wie diese Accounts eingesetzt werden. Auf welchen Plattformen ist die Behörde aktiv? Infiltriert sie das linke oder das rechte Spektrum oder doch die Islamisten-Szene? Wie ist die rechtliche Grundlage? Was genau ist das Ziel, wie sieht die Methodik aus? Dürfen die eingesetzten Agenten auch Straftaten wie sog. “Propagandadelikte” begehen? Dürfen sie womöglich gar zu Straftaten anstiften? Darüber hüllt man den Mantel des Schweigens.

Zuvor hatte das Landesinnenministerium angegeben, dass die Beantwortung der Fragen der AfD-Fraktion den Einsatzerfolg gefährden könne: Wie die Junge Freiheit berichtet, argumentierte das Ministerium damit, dass beobachtete Gruppen in der Folge auf andere Plattformen ausweichen könnten. Außerdem verwies die Regierung auf Paragraph 6a des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, das enge Grenzen für etwaige Straftaten durch virtuelle Agenten vorsehe. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte kürzlich einer ähnlichen Anfrage der AfD-Fraktion in Erfurt zumindest teilweise stattgegeben. In dem Urteil hieß es: „Nicht alle erfragten Informationen sind geheimhaltungswürdig.“ Doch es gibt diesbezüglich in Deutschland kein bundesweit einheitliches Vorgehen – Brandenburg stellt sich trotzdem quer und möchte nicht einmal die Phänomenbereiche aufschlüsseln, in denen die einzelnen Accounts arbeiten.

Diese Heimlichtuerei schürt Misstrauen, denn seit Langem stellen kritische Menschen sich die Frage, inwieweit Beamte im Staatsdienst als Provokateure auftreten könnten, um beispielsweise das Narrativ der “Gefahr von rechts” zu stützen.

AfD-Politiker Fabian Jank, Initiator der Kleinen Anfrage, kommentierte: „Die Landesregierung hat ihre Gründe, die fragwürdigen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Netz geheim zu halten. Die Bürger sollen offenbar nicht erfahren, wie sie auf Facebook, Instagram oder TikTok von Fake-Accounts überwacht werden – oder dass sich hinter vermeintlich rechten Hetzern in Wirklichkeit staatlich bezahlte Agenten verbergen. Wir werden die vollständige Offenlegung einklagen und Licht ins Dunkel bringen.“

Die AfD-Fraktion kündigte jetzt ein Organstreitverfahren an, um die Herausgabe der vollständigen Informationen auf dem Klageweg zu erzwingen.

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