Horst D. Deckert

2G: Nicht nur Impfpflicht, sondern Faschismus durch die Hintertür

De-facto-Impfzwang (Foto: Imago/Bihlmayerfotografie)

Es ist wahr: Natürlich ist Deutschland keine Diktatur, und (noch) trennen uns Welten vom braunen und auch roten Unrechtsstaat. Wer weiß wie lange noch, doch für den Augenblick verbieten sich derartige Gleichsetzungen. Wahr jedoch ist: Nie war der Anlass zu echter Besorgnis größer als heute, und nie waren wir näher dran am Point of No Return, am Kipppunkt, ab dem das Abrutschen in faschistoide Zustände eine unumkehrbare Eigendynamik erreicht hat. Und es scheint, als arbeite die Politik mit der ihrer 3G-2G-1G-Impf-Apartheid mit aller Macht auf diesen Zustand hin.

Ein untrügliches Indiz dafür, dass es schon zu spät sein könnte, ist, dass sogar jene Eliten, die offenbar noch vor kurzem wache Instinkte zeigten und grundrechtsinkompatible Fehlentwicklungen und rote Linien anmahnten, von ihren eigenen Warnungen nichts mehr wissen wollen und ihr Fähnchen in den Wind hängen – erkennbar nur, um sich selbst nicht ins Abseits zu stellen unter die Räder des Zeitgeistes zu geraten. Und der bewegt sich nunmal stramm in Richtung Zweiklassengesellschaft und Diskriminierung Ungeimpfter. So kommt es, dass es inzwischen fast keinen Regierungspolitiker mehr gibt, der heute nicht das gutheißt oder zumindest schönredet, was er noch vor kurzem ausschloss oder für verfassungswidrig hielt. Manche brauchen für diesen erstaunlichen Sinneswandel nur wenige Tage.

So positionierte sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am letzten Sonntag klar gegen die 2G-Regel. Diese besagt bekanntlich, dass nichtgeimpfte oder -genesene,  kerngesunde und nicht ansteckende Menschen selbst dann, wenn sie den neuerdings gegen jeden Bürger als potentiellen Gesundheitsgefährdend erhobenen staatlichen Generalverdacht durch tagaktuelle Tests eindeutig nachweisen können, von diversen Aktivitäten und weiten Teilen des sozialen Lebens ausgegrenzt werden dürfen. Generell sei sie „gegen die Benachteiligung Ungeimpfter„, so Lambrecht vor nicht einmal einer Woche, und ohnehin halte sie „die 2G-Regel für verfassungswidrig“, so die Justizministerin. Vorgestern dann die Rolle rückwärts: Nach dem Motto „was bekümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern“ war Lambrecht nun plötzlich der Auffassung, das „2G-Modell sei nicht problematisch„. Man beachte vor allem den subtilen Sprach-Shift: Aus einer Regel ist nun ein „Modell“ geworden.

Outgesourcte Diskriminierung

Wie dieses Modell in der Praxis aussieht, dass lässt sich bereits in Hamburg beobachten, wo der Senat unter SPD-Bürgermeister Peter Tschentscher schon einmal den perfiden Testlauf der nächsten Diskriminierungsstufe zu proben – und zwar ausgerechnet zu Lasten der Jüngeren, durch Ausschluss von jeglichen Freizeitaktivitäten für ungeimpfte 12- bus 17-jährige: Lockdowns, häusliche Isolation, Abstands- und Kontaktverbote, Kneipen- und Discothekenverbot, Schulschließungen und Maskenterror waren offenbar bei weitem noch nicht genug für die nachwachsende Generation; nun werden in der Hansestadt die Betreiber von Kinos, Zoos, Musicals, Museen, Sporthallen, aber auch Gaststätten und Fitnesstudios staatlich animiert, „nach eigenem Ermessen“ 2G anzuwenden.

Mehr Willkür und gespenstische Aussonderung war nie seit Gründung der Bundesrepublik. Schäbig und infam hierbei vor allem die scheinheilige Haltung des Senats, der sich darauf beruft, die Firmen entschieden über die Umsetzung ja selbst. Es ist der durchsichtige und billige Versuch, über das privatrechtliche Hausrecht Diskriminierungsmaßnahmen „outzusourcen“. Mit dieser Masche könnten dann in knapp vier Wochen theoretisch auch Ungeimpfte von der Urnenwahl abgehalten werden: Indem die jeweiligen Inhaber des Hausrechts der Wahllokale „aus eigener Entscheidung“ 2G vorschreiben. Die Alternative wären dann für Betroffene entweder Zwangsteilnahme an der Briefwahl, sofern sie rechtzeitig davon Gebrauch machen können (obwohl diese prinzipiell manipulationsanfälliger ist) – oder eben Vorenthaltung des elementarsten demokratischen Bürgerrechts im Namen des „Infektionsschutzes.

Rückendeckung für diese große Sauerei, für diesen rechtsstaatliche völlig unmöglichen, indirekten Impfzwang just für die Alterskohorten, die am allerwenigsten überhaupt von Corona betroffen sind, kommt natürlich von der deutschen Ethikkommission unter ihrer Vorsitzenden Dr. Alena Buyx, diesem Abziehbild einer postfeministischen Karrierefrau: Als Erfüllungsgehilfen und moralische Service-Gutachter der freiheitsfeindlichen Geisterfahrt einer völlig pervertierten Coronapolitik stellt sie der Regierung den erwünschten Persilschein aus und behauptet, 2G – und auch Buyx spricht hierbei euphemistisch vom „Modell“ – stelle „keine Impfpflicht durch die Hintertür“ dar. Dass dieses Votum übrigens in eklatantem Widerspruch zur Stiko steht, die zu ihrer politisch erzwungenen geänderten „Empfehlung“ Jugendlicher ausdrücklich anmerkte, die Impfung dürfe unter keinen Umstanden „zur Voraussetzung sozialer Teilhabe“ gemacht werden, ist für diese Gefälligkeitsethiker offenbar auch kein Grund zur Besorgnis.

 

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