Horst D. Deckert

50-Euro-Bargeldobergrenze für Migranten von Hamburger Sozialgericht gekippt

Rote und Grüne Migrationsfanatiker sind in Feierlaune: Im Eilverfahren hat das Hamburger Sozialgericht eine pauschale Bargeldobergrenze bei Bezahlkarten für Migranten als rechtswidrig eingestuft – stattdessen müssten die persönlichen Lebensumstände der Antragsteller berücksichtigt werden. Geklagt hatte eine in Hamburg untergebrachte „Flüchtlingsfamilie“ mit Unterstützung von grünen Vorfeldorganisationen.

Im Februar 2024 hatte Hamburg die Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt. Mit der sogenannten SocialCard, auf die monatlich die Geldleistungen transferiert werden, kann überall bezahlt werden, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Erwachsene können monatlich 50 Euro in bar von der Karte abheben, pro minderjährige Person im gleichen Haushalt können zusätzlich 10 Euro monatlich abgehoben werden. Es ist nicht möglich, Überweisungen zu tätigen oder das Guthaben zu überziehen. Die Bezahlkarte soll unter anderem verhindern, dass Migranten Geld an Schlepper oder an ihre Familie ins Ausland überweisen, aber auch dazu dienen, Anreize für die Einwanderung nach Deutschland zu verringern. Die Grünen, die kein Interesse an einer Begrenzung der Migration haben, waren von Anfang an gegen die Bezahlkarten.

Mehr Kinder, mehr Bargeld?

Ob das Urteil zur Abschaffung der Bargeldbeschränkung bei den Bezahlkarten führt, bleibt abzuwarten. Für die Grünen ist es jedenfalls ein Grund, zu feiern. Das Hamburger Sozialgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass eine pauschale Bargeldobergrenze ohne Berücksichtigung der „persönlichen Lebensumstände“ der Antragsteller rechtswidrig ist. Eine Gerichtssprecherin teilte am Mittwoch mit, dass die Bargeldobergrenze nicht geeignet sei, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Das Hamburger Amt für Migration müsse jeden Einzelfall prüfen, bevor es eine Bargeldsumme festlege. Die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen müssten ebenso berücksichtigt werden wie die örtlichen Gegebenheiten.

Die Klage ging von einer „Flüchtlingsfamilie“, die in Hamburg untergebracht ist, aus. Diese hat ein 2022 geborenes Kind, in diesem Jahr wird bereits das nächste erwartet. Gefordert wurde mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto – derzeit erhalten die Asylbewerber 110 Euro in bar, vom Gericht wurde ihnen ein Bargeldbedarf von 270 Euro zugesprochen. Unterstützung für die Klage kam von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl.

„Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich. Ein Kind muss in der Pause ein Brötchen kaufen können, auch wenn es am Schulkiosk kein Kartenlesegerät gibt“, freute sich Andreas Audretsch, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag. Kurios: Soll das ungeborene Kind sich am Kiosk auch ein Brötchen kaufen können? Wieso eine Schwangere auf mehr Bargeld angewiesen sein sollte, ist dem Steuerzahler nicht vermittelbar. Der Mehrbedarf wird schließlich gedeckt, die Migranten erhalten das Geld nur nicht in bar.

„Der Zugang zu Bargeld muss auskömmlich sein und darf die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen nicht einschränken“, erklärte auch Antje Töpfer, die Spitzenkandidatin der Brandenburger Grünen. „Pauschale Bargeldgrenzen halten niemanden von der Flucht vor Krieg und Gewalt aus dem Heimatland ab“, behauptete sie. Grüne negieren bekanntlich seit jeher faktenwidrig Pull-Faktoren. Die Bezahlkarten hassen sie ganz besonders, zeigen sie doch, dass viele Migranten bei Bargeldobergrenzen eine Arbeit aufnehmen (oder nach Hause gehen).

Auch SPD-Politiker begrüßen die Entscheidung des Gerichts. „Ich freue mich für die geflüchtete Familie über diesen Beschluss. Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Person ist laut dem Hamburger Sozialgericht nicht rechtens“, sagte Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe. Sie will sich dafür einsetzen, dass Geflüchtete „ihr“ Geld selbstbestimmt verwenden können. Es handelt sich wohlgemerkt um das Geld der deutschen Steuerzahler, das hier so freimütig vergeben werden soll.

Das Sozialgericht entschied aber auch, „dass die Einführung der Hamburger SocialCard auf gesetzlicher Grundlage stehe und als Bezahlkarte nicht per se unwürdig sei.“ Welche Auswirkungen das Urteil hat, wird sich zeigen. Auf jeden Fall werden Einzelfallprüfungen der Bargeldsumme für die Kommunen einen erheblichen Aufwand bedeuten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann bis Mitte August Beschwerde eingelegt werden. Derweil gehen die GFF und Pro Asyl mit weiteren Klagen gegen die Regelungen der Bezahlkarten vor. Der Hass auf deutsche Leistungsträger muss hier gewaltig sein …

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