Das Bürgergeld für Alleinstehende (ugs.: Singles) wird von 502 auf 563 Euro angehoben.
Damit stehen den Bürgergeldempfängern täglich 18 Euro und 51 Cent steuer- und sozialversicherungsfrei zur „freien“ Verfügung. Überschläglich gerechnet und unter Berücksichtigung der niedrigeren Sätze für Paare und Kinder kostet diese Unterhaltsleistung für Arme rund 33 Milliarden pro Jahr.
Weil daneben auch noch die Kosten für das Wohnen, also Miete und Heizkosten übernommen werden, die trotz Mietpreisbremse, Mietendeckel, und Energiekostenhilfen emsig weiter steigen, dürften die Wohlfahrtsausgaben des Staates damit spätestens ab 2024 mit rund 70 Milliarden Euro zu Buche schlagen.