Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Abschiebung oder gar U‑Haft für syrischen „Todesraser“ von Wien nicht klar

Was mit dem, bei einem illegalen Straßenrennen in Wiens Innenstadt zum Mörder an einer unbeteiligten Mutter, ausgeforschten Syrer nun seitens der österreichischen „fremdenfreundlichen“ Justiz passiert, ist noch keineswegs geklärt.

 

U‑Haft, Abschiebung – eher unwahrscheinlich

Der tödliche Unfall beim Straßenrennen am letzten Sonntag in Wiens Innenstadt, erschütterte die Stadt. Der syrische Lenker, „Veranstalter“ des Rennens und stolzer Mercedes-Fahrer atmet vorläufig einmal gesiebte Luft.

Der 26-jährige Syrer raste, nach Polizei – Angaben mit überhöhter Geschwindigkeit, im Rahmen eines illegalen Straßenrennens, am Sonntag über den Ring.

Auf Höhe der Börse überfuhr er eine rote Ampel und krachte, mit seinem Mercedes gegen den BMW einer 48-jährigen Mutter. Die Frau wurde schwer verletzt und starb wenig später im Krankenhaus. Nun sitzt der Syrer in der Justizanstalt Josefstadt ein und muss am Mittwoch erstmals vor Gericht.

Das Landesgericht Wien muss bis 23.05 nämlich über den U‑Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Unklar war dabei gestern Abend noch, ob der Mann seinen Verteidiger beiziehen wird und ob ein Dolmetscher von Nöten sein würde.

Jedenfalls aber muss binnen 48 Stunden eine Entscheidung getroffen werden, diese Frist ist jedenfalls vom Gesetzgeber vorgesehen.

Wird angeblicher „Wahl-Belgier“ mit „Samthandschuhen“ angefasst?

Sollte (wider Erwarten)  dem U‑Haft-Antrag stattgegeben werden, würde der Syrer die Zeit bis zum Abschluss der Ermittlungen und einer etwaigen Anklage wohl hinter Gittern verbringen.

Es handelt es sich bei dem Verdächtigen angeblich um einen „Wahl-Belgier“, der nach eigenen Angaben in Wien nur auf (Renn-Raser) Urlaub war.

Dennoch sollte die Rechtslage ziemlich klar sein. Ein etwaiger Prozess würde dem Mann in Wien gemacht werden.

Würde der 26-Jährige, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, zu einer Haftstrafe verurteilt werden, käme er nach dem Absitzen Selbiger, möglicher Weise auch direkt in Schubhaft. Wahrscheinlich wäre dann allerdings auch, ja nach Ausgang der österreichischen Bundespräsidentenwahl, wie in der Vergangenheit mehrmals praktiziert, seitens Alexander van der Bellens, ein „Abschiebestopp“ medial hochwirksam propagiert würde.


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