Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Schützte Volk vor kriminellen Asylanten: Freispruch für FPÖ-Politiker Waldhäusl

Seit Februar lief der Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl. Man hatte ihm Amtsmissbrauch in Bezug auf eine Asyl-Unterkunft in Drasenhofen gemacht. Dort waren mehrfach straffällige Asylwerber untergebracht, welche auf dem Papier noch Jugendliche waren. Ins nördliche Weinviertel kamen diese erst, nachdem sie keine andere Unterkunft mehr wollte. Das System machte daraufhin Jagd auf Waldhäusl. Nun stellte sich heraus: Alles war rechtens. Auch eine mitangeklagte Landesbedienstete wurde freigesprochen.

Unterkunft “nicht per se ungeeignet”

Für seine konsequente Vorgehensweise zum Schutz des Volkes vor straffälligen Asylanten erntete der aus Waidhofen/Thaya stammende Waldhäusl den Spitznamen “Salvini aus dem Waldviertel”. Der linken Jagdgesellschaft gefiel das nicht. Sie machte aus fixen Ausgangszeiten, einer Security-Bewachung und einem Bauzaun in der medialen Darstellung ein vermeintliches “Gefängnis”. Obwohl 13 von 16 Bewohnern bereits rechtskräftig wegen Gewalt-, Drogen- bzw. Sex-Delikten verurteilt waren, verhätschelten die Systemmedien diese, als seien sie unschuldige Kinder.

Eingangs des Prozesses unterstellte man ihm, er habe den Asylanten “ohne rechtliche Grundlage die Freiheit entzogen”. Sieben Monate später stellte der Schöffensenat fest: “Die Unterkunft war nicht per se ungeeignet”. Eingesperrt seien die vorbestraften Asylanten nie gewesen, wie die Richterin erklärte: “Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar.” Zuvor bestätigten zwei Wachleute im Zeugenstand, dass die Asylwerber sogar an der Tankstelle Zigaretten & Getränke kaufen durften. Wochenblick berichtete im Vorjahr über die Hintergründe.

Waldhäusl wollte Bevölkerung schützen

Im Vorjahr erklärte Waldhäusl, dass es ihm nie darum gegangen wäre, die Migranten zu schikanieren: “Es ging mir mit dem Probebetrieb der Unterkunft Drasenhofen um den Schutz der Bevölkerung, der Betreuer im Asylquartier und um den jener Migranten, die ihre Dankbarkeit für ihre Unterbringung in unserem Land durch Anpassung beweisen.” Die Interessen der heimischen Bevölkerung und unseres Landes müssten an erster Stelle stehen.

Die Hetze gegen Waldhäusl zog sich über Jahre hinweg, sogar die niederösterreichische ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner fiel ihm in den Rücken. Einschlägige Asyl-NGOs machten massiven Druck auf die mitangeklagte Beamtin. Von Anfang an machte das Verfahren den Eindruck eines politischen Verfahrens. Dieser Eindruck wird durch den nunmehrigen Freispruch umso mehr bekräftigt. Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig.

Ähnliche Nachrichten