Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Anlassgesetz gegen Russland im Schnellverfahren beschlossen: „Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen künftig strafbar

Von DAVID BERGER | Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung am letzten Donnerstag den Volksverhetzungsparagraphen erweitert: Absatz 5 stellt nun u.a. die „Leugnung von Kriegsverbrechen“ unter Strafe. Es drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Es wird befürchtet, dass auch dieses Gesetz unter dem Leitmotiv des doppelten Standards missbraucht wird.

Die Verabschiedung der Erweiterung des Straftatbestands der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgte am späten Donnerstagabend  nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen:

Gummiargument „öffentlicher Frieden“

Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden. Nach Einschätzung von Rechtspolitkern ist es damit nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auf Pro-Putin-Versammlungen, wenn gegen Menschen aus der Ukraine gehetzt wird, Straftaten auf Grundlage der neuen Vorschrift begangen werden.

Hintergrund der schnellen Gesetzesänderung ist ein von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosen nur unzureichend umgesetzt habe.“ (Quelle).

Wer sagt mir, was ich als Kriegsverbrechen einschätzen muss und was eine siegreiche Aktion gegen das Böse war?

Liege ich ganz falsch,

  • wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes verpflichtet bin, alles, was unser Staatsfunk als Kriegsverbrechen bezeichnet, auch so gläubig hinzunehmen und öffentlich zu vertreten?
  • dass, sollte ich Informationen, z.B. von Amnesty International oder russischen Medien zu ukrainischen Kriegsverbrechen auf meinem Blog verbreiten, es in Zukunft bedeutet, dass ich eine Pro-Putin-Aktion durchführe und demnach mindestens mit der Eröffnung eines Verfahrens gegen mich durch einen willigen Staatsanwalt mit anschließender Hausdurchsuchung und einer folgenden hohen Geldstrafe oder Haft zu rechnen habe?
  • Und: werde ich auch schon kriminell, wenn ich an einer Demonstration teilnehme, auf neben der ein Demonstrant läuft, der eine der wenigen richtigen Aussagen von Merz zur Problematik der ukrainischen Immigrationspolitik auf seinem Banner stehen hat?

Neben Nazi- nun auch Putinkeule

Der Jurist Alexander Neumann betrachtet dieses Gesetzesänderung sehr kritisch:

„Was ein weiteres Tor für Doppelmoral und ‚liberale‘ Gesinnungsdiktatur öffnet. Zur Nazikeule kommt die Putinkeule. Immerhin ist nun (theoretisch) auch die Leugnung ukrainischer Kriegsverbrechen strafbar – aber dann müsste fast die gesamte politische Klasse samt Hofberichterstatter in Haft.“

Dieser Artikel erschien zuerst auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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