Horst D. Deckert

Anlassgesetz gegen Russland im Schnellverfahren beschlossen: „Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen künftig strafbar

Von DAVID BERGER | Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung am letzten Donnerstag den Volksverhetzungsparagraphen erweitert: Absatz 5 stellt nun u.a. die „Leugnung von Kriegsverbrechen“ unter Strafe. Es drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Es wird befürchtet, dass auch dieses Gesetz unter dem Leitmotiv des doppelten Standards missbraucht wird.

Die Verabschiedung der Erweiterung des Straftatbestands der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgte am späten Donnerstagabend  nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen:

Gummiargument „öffentlicher Frieden“

Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden. Nach Einschätzung von Rechtspolitkern ist es damit nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auf Pro-Putin-Versammlungen, wenn gegen Menschen aus der Ukraine gehetzt wird, Straftaten auf Grundlage der neuen Vorschrift begangen werden.

Hintergrund der schnellen Gesetzesänderung ist ein von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosen nur unzureichend umgesetzt habe.“ (Quelle).

Wer sagt mir, was ich als Kriegsverbrechen einschätzen muss und was eine siegreiche Aktion gegen das Böse war?

Liege ich ganz falsch,

  • wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes verpflichtet bin, alles, was unser Staatsfunk als Kriegsverbrechen bezeichnet, auch so gläubig hinzunehmen und öffentlich zu vertreten?
  • dass, sollte ich Informationen, z.B. von Amnesty International oder russischen Medien zu ukrainischen Kriegsverbrechen auf meinem Blog verbreiten, es in Zukunft bedeutet, dass ich eine Pro-Putin-Aktion durchführe und demnach mindestens mit der Eröffnung eines Verfahrens gegen mich durch einen willigen Staatsanwalt mit anschließender Hausdurchsuchung und einer folgenden hohen Geldstrafe oder Haft zu rechnen habe?
  • Und: werde ich auch schon kriminell, wenn ich an einer Demonstration teilnehme, auf neben der ein Demonstrant läuft, der eine der wenigen richtigen Aussagen von Merz zur Problematik der ukrainischen Immigrationspolitik auf seinem Banner stehen hat?

Neben Nazi- nun auch Putinkeule

Der Jurist Alexander Neumann betrachtet dieses Gesetzesänderung sehr kritisch:

„Was ein weiteres Tor für Doppelmoral und ‚liberale‘ Gesinnungsdiktatur öffnet. Zur Nazikeule kommt die Putinkeule. Immerhin ist nun (theoretisch) auch die Leugnung ukrainischer Kriegsverbrechen strafbar – aber dann müsste fast die gesamte politische Klasse samt Hofberichterstatter in Haft.“

Dieser Artikel erschien zuerst auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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