Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Russland: Hohe Geldstrafen für LGBT-Propaganda

In Russland gibt es künftig harte Geldstrafen für die Propaganda von LGBT (Lesben, Schwule, Transgender), die Förderung einer Geschlechtsumwandlung und die Verharmlosung der Pädophilie. Derartige Internet-Aktivitäten werden noch härter bestraft. Propaganda bedeutet, die Verbreitung von Information oder öffentliche Aktionen, die darauf abzielen, nicht-traditionelle sexuelle Einstellungen zu schaffen und eine verzerrte Vorstellung der sozialen Gleichwertigkeit traditioneller und nicht-traditioneller sexueller Beziehungen attraktiv machen.

Bis zu 165.000 US-Dollar

Der Gesetzesentwurf dazu wurde vor wenigen Tagen angenommen. Mit Zustimmung des Föderationsrates und nach Unterzeichnung durch den russischen Präsidenten tritt das Gesetz am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Gesetzesentwurf sieht für die oben angeführten Vergehen die Einführung hoher Geldstrafen – bis zu umgerechnet 165.000 US-Dollar (10 Millionen Rubel) vor. Unter das Gesetz fällt auch die Verharmlosung von Pädophilie und Förderung der Geschlechtsumwandlung – sowohl bei Minderjährigen als auch Erwachsenen. Auch für Propaganda unter Erwachsenen gibt es Strafen. Verschärfte Strafen gibt es für Propaganda im Internet und in Medien. Harte Geldstrafen gibt es in diesem Bereich auch für Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft. Sie werden zudem abgeschoben, bzw. können im Vorfeld einige Wochen in Haft kommen.

Saftige Strafen für Internet-Propaganda

Für Propaganda im obigen Sinn drohen Geldbußen für Privatpersonen zwischen umgerechnet 850 und 1.650 US-Dollar. Für „offizielle Vertreter“ werden 1.650 bis 3.300 US-Dollar fällig, im Fall juristischer Personen zwischen 13.200 bis 16.500 US-Dollar. Höher bestraft wird Propaganda, die auf Minderjährige abzielt. Sie reichen von 1.650 bis 3.300 US-Dollar für Privatpersonen, bis zu 6.600 USD für offizielle Vertreter und bis ca. 33.000 US-Dollar für juristische Personen bzw. deren Betriebs-Einstellung für 90 Tage. Noch strenger geahndet wird derartige Propaganda im Internet oder in Medien. Im Fall von Propaganda für Erwachsene werden 1.650 bis 3.300 US-Dollar für Private fällig. 3.300 bis 6.600 US-Dollar für offizielle Vertreter und 16.500 bis 66.000 US-Dollar für juristische Personen mit möglicher Betriebssperre. Zielt die Propaganda im Netz und in Medien auf Kinder ab, steigen die Strafen erneut. Für juristische Personen auf bis zu 82.600 US-Dollar.

Geschlechtsumwandlung im Visier

Der Kodex für Verwaltungsverstöße führt separat eine Haftung für den Nachweis nicht traditioneller Beziehungen zu Minderjährigen oder Informationen ein, die zu einer Geschlechtsumwandlung führen. Die Geldbußen reichen von 850 bis 66.000 US-Dollar. Die Verbreitung solcher Informationen über Medien oder das Internet wird strenger bestraft: Mit zwischen 3.300 US-Dollar und 66.000 US-Dollar in den genannten Gruppen. Verbreiten Ausländer oder Staatenlose LGBT-Propaganda unter Erwachsenen, liegt die Geldstrafe laut Gesetz zwischen 850 und 1.650 US-Dollar, mit Propaganda in den Medien und im Internet als erschwerender Faktor. In beiden Fällen geht mit den Geldbußen eine Abschiebung einher, der eine Inhaftierung von bis zu 15 Tagen vorausgehen kann.

Teure Pädophilie-Verharmlosung

Nach neuen Normen wird Pädophilie-Propaganda als Verbreitung von Informationen definiert, die darauf abzielen, sie zu rechtfertigen oder zu entlasten sowie ansprechend zu gestalten. Die Geldbußen dafür liegen zwischen 3.300 bis 66.000 US-Dollar. Für die Propaganda von Pädophilie im Internet oder in den Medien drohen Geldstrafen zwischen 6.600 bis 165.000 US-Dollar. In beiden Fällen kann der Betrieb bei juristischen Person für bis zu 90 Tage ausgesetzt werden.

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