Horst D. Deckert

Speisen zur Mitnahme können problemlos in Kundenbehältnisse gefüllt werden

Der seit dem 2. November geltende Lockdown in Deutschland setzt viele Gastronomen wirtschaftlich stark unter Druck. Ausserhaus-Angebote seien daher eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der Covid-19-Pandemie zu reduzieren, berichtet der Lebensmittelverband Deutschland e.V.

Allerdings: Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, würden viele Kunden gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden wollen. Doch manche Gastronomen seien unsicher, ob dies zulässig ist.

Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband gibt Entwarnung: «Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden.» Auch rechtlich trage der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet sei oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.

Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, stehen im kostenlosen Merkblatt, das unter https://ots.de/9aZrZu heruntergeladen werden kann.

Ähnliche Nachrichten