Horst D. Deckert

Inna Zhvanetskaya (85) ist jetzt auf der Flucht vor Behörden und Zwangsimpfung

Report24 wandte sich mit den Ängsten und Sorgen der 85jährigen Komponistin Inna Zhvanetskaya gestern an die Öffentlichkeit. Auch der Mediziner Bodo Schiffmann verbreitete die Nachricht über alle nur möglichen Kanäle. Tatsächlich hätte das alles nichts genutzt: Heute stand die Staatsgewalt vor der Tür der alten Dame und wollte sie abholen. Doch man musste unverrichteter Dinge wieder abziehen – es war niemand zuhause.

Nach Informationen von Report24 fanden sich nach einer durchtelefonierten Nacht couragierte Helfer, welche die 1937 in der Ukraine geborene Inna Zhvanetskaya in Sicherheit brachten. Anwohner schilderten, dass um sieben Uhr morgens zwei Polizeiautos vor ihrem Wohnhaus parkten, außerdem ein Krankenwagen und ein Firmenfahrzeug einer Schlosserei. Wie im Beschluss angekündigt, wurde wohl die Wohnung zwangsgeöffnet, die deutsche Staatsgewalt wollte die jüdische Künstlerin abholen. Doch sie war nicht zuhause.

Lesen Sie hier die komplette Vorgeschichte:
Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung

Unterstützer verbrachten die Dame noch in der Nacht an einen unbekannten Ort und sorgen dort für sie, so der derzeitige Stand der Informationen. Nun muss die Zeit für juristische Gegenmaßnahmen genutzt werden. Zahlreiche deutsche Juristen hatten bei der Lektüre des Gerichtsbeschlusses die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Dieser würde sich in vielen Punkten selbst widersprechen, zudem ist nicht einmal das Geburtsdatum richtig, einige medizinische Fachbegriffe wurden falsch geschrieben. Das Papier wirkt willkürlich und lieblos zusammengeschustert. In keinem Fall würde das Gesetz unter den bislang bekannt gewordenen Umständen eine Zwangsimpfung gegen Covid-19 decken, auch weil die Pandemie offiziell beendet wurde und es nirgendwo in Deutschland mehr Pflichtimpfungen gegen die Seuche gibt.

Nun überlegen einzelne Juristen, nicht nur der von Zwangsimpfung bedrohten Dame zu helfen, sondern auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Inwiefern dies machbar ist – und ob entsprechende Anzeigen dann nicht wieder “in Ermangelung eines Anfangsverdachtes” abgeschmettert werden – wird die Zukunft zeigen. Wir werden alle Neuigkeiten in dem Fall weiterhin zeitnahe berichten. Momentan ist Inna jedenfalls in Sicherheit. Faktum ist, ohne einen möglicherweise nach aktueller Justizlage strafbaren Vergleich zu bemühen oder die schreckliche Vergangenheit in irgendeiner Form zu verharmlosen: In Deutschland werden im Jahr 2023 wieder Juden vom Staat verfolgt, abgeholt und medizinischen Zwangsbehandlungen zugeführt. All dies durch jene, die seit langer Zeit “niemals wieder” und “wehret den Anfängen” gepredigt haben. Welchem moralischen Kompass diese Menschen folgen, muss dringend hinterfragt werden.

Lesen Sie in Folge die Antwort des Amtsgerichtes Stuttgart Bad Cannstatt auf unsere Anfrage:

Das Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin mit Beschluss vom 6.12.2022 eine freiheitsentziehende Unterbringung und eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt. Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 1906, 1906a BGB. Vor dem Beschluss wurde ein fachpsychiatrisches Gutachten zu den
Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt. Der Betroffenen wurde ein Verfahrenspfleger bestellt und sie wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten
Umgebung angehört. Die Richterin hat sich in der Anhörung davon vergewissert, dass die Betroffene gut deutsch spricht. Die Betroffene hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Landgericht Stuttgart eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin

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