Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer Regierung: «Internationale Gesundheitsvorschriften stellen Grundrechte nicht in Frage»

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet gegenwärtig im Eiltempo daran, die Souveränität der Nationalstaaten bei künftigen Pandemien noch weiter einzuschränken. Dies unter anderem mit der Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und einem neuen Pandemie-Vertrag (wir berichteten).

Sollte die WHO erfolgreich sein, so kann sie künftig noch schneller Pandemien selbständig ausrufen und den Mitgliedstaaten auch gleich die entsprechenden Schutzmassnahmen verordnen.

Beispielsweise soll Art. 13A so verändert werden, dass die Vertragsstaaten die WHO künftig als leitende und koordinierende Behörde bei einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergencies of International Concern, PHEIC) akzeptieren müssen.

Sie würden sich somit verpflichten, im Bereich der öffentlichen Gesundheit von der WHO angeordnete Massnahmen «zu befolgen» (wir berichteten).

Grosse Sorgen bereiten die Pläne der WHO dem St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel. Er wollte in der Fragestunde des Parlaments am Montag wissen, wie der Bundesrat sicherstelle, dass die Verfassung und Gesetze der Schweiz vor diesem Hintergrund auch in Zukunft gewahrt werden.

Schliesslich anvisiere die WHO, ihre Absichten «völkerrechtlich bindend» zu machen. Die Antwort der Regierung:

«Die IGV stellen die von der Schweizer Verfassung garantierten Grundrechte nicht in Frage.»

Weiter verwies die Exekutive in ihrer Antwort darauf, dass der Bundesrat die IGVs, die 2007 in Kraft getreten sind, vorbehaltlos genehmigt hat. Das revidierte Epidemiengesetz berücksichtige die IGV seit 2016 und regle deren Umsetzung in der Schweiz.

Auf die geplanten Anpassungen, die ja längstens bekannt sind, geht die Regierung in ihrer Antwort überhaupt nicht ein. Im Mai 2024 wisse man mehr, betont die Regierung. Verhandlungen würden in den nächsten Monaten folgen. Stattdessen heisst es lediglich:

«Was den Prozess zur Übernahme von möglichen zukünftigen Änderungen in das Schweizer Recht betrifft, richtet sich der Bundesrat nach der ständigen Praxis gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der anwendbaren Bundesgesetze.»

Stefan Millius kommentiert in der Weltwoche die Antwort der Regierung:

«Ein astreiner Satz aus der Bundesverwaltung. Lang, wortreich, ohne Inhalt. Schöner wäre es gewesen, wenn die offizielle Schweiz schon heute der WHO die Grenzen deutlich gemacht hätte: Bis hierher und nicht weiter.»

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