Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Europäischer Gerichtshof: Italien muss vier illegalen Bootsflüchlingen je 12.500 Euro „Entschädigung“ zahlen

LAMPEDUSA – Die übliche Masche: Italiens Küstenwache „rettete“ vier 2017 von Schleppern Richtung Europa geschleuste Tunesier aus „Seenot“ und brachte sie nach Lampedusa. Dort erhielten sie allerdings kein Asyl und wurden inzwischen in ihre nordafrikanische Heimat abgeschoben.

Vor der Repatriierung hatte das Nafri-Quartett Italien wegen unzumutbaren Bedingungen auf der Insel Lampedusa „erfolgreich“ geklagt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass Italien sie entschädigen muss. Jedem der Asylbetrüger muss nun Italien 12.500 Euro zahlen.

„Bedingungen auf Lampedusa unzureichend“

Das Straßburger Gericht fand, dass die Bedingungen auf Lampedusa unzureichend waren. Die ungebetenen Gäste seien quasi inhaftiert worden, man habe sie nicht gleich laufen gelassen. Offensichtlich sieht das Gericht sowie diverse NGOs darin die größte Gefahr, denn sobald ein illegal Eingereister verschwunden ist, ist er praktisch für immer da. Bekanntlich suchen die U‑Boote dann ihre Wunschdestination aus und wechseln Identitäten, Herkunft und Alter je nach „Bedarf.

„Unmenschliche und erniedrigende Behandlung“

Laut Gerichtsentscheid habe Italien durch das Festhalten ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen. Obwohl die vier Tunesier kein Asyl erhielten, müssen sie jetzt entschädigt werden. Nicht nur die Vier werden sich darüber freuen, auch die nordafrikanischen Schleuserbanden können durch dieses Signal beruhigt ihr schmutziges Geschäft in Zusammenarbeit mit europäischen NGOs ungestört weiter fortsetzen.


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