Horst D. Deckert

Europäischer Gerichtshof: Italien muss vier illegalen Bootsflüchlingen je 12.500 Euro „Entschädigung“ zahlen

LAMPEDUSA – Die übliche Masche: Italiens Küstenwache „rettete“ vier 2017 von Schleppern Richtung Europa geschleuste Tunesier aus „Seenot“ und brachte sie nach Lampedusa. Dort erhielten sie allerdings kein Asyl und wurden inzwischen in ihre nordafrikanische Heimat abgeschoben.

Vor der Repatriierung hatte das Nafri-Quartett Italien wegen unzumutbaren Bedingungen auf der Insel Lampedusa „erfolgreich“ geklagt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass Italien sie entschädigen muss. Jedem der Asylbetrüger muss nun Italien 12.500 Euro zahlen.

„Bedingungen auf Lampedusa unzureichend“

Das Straßburger Gericht fand, dass die Bedingungen auf Lampedusa unzureichend waren. Die ungebetenen Gäste seien quasi inhaftiert worden, man habe sie nicht gleich laufen gelassen. Offensichtlich sieht das Gericht sowie diverse NGOs darin die größte Gefahr, denn sobald ein illegal Eingereister verschwunden ist, ist er praktisch für immer da. Bekanntlich suchen die U‑Boote dann ihre Wunschdestination aus und wechseln Identitäten, Herkunft und Alter je nach „Bedarf.

„Unmenschliche und erniedrigende Behandlung“

Laut Gerichtsentscheid habe Italien durch das Festhalten ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen. Obwohl die vier Tunesier kein Asyl erhielten, müssen sie jetzt entschädigt werden. Nicht nur die Vier werden sich darüber freuen, auch die nordafrikanischen Schleuserbanden können durch dieses Signal beruhigt ihr schmutziges Geschäft in Zusammenarbeit mit europäischen NGOs ungestört weiter fortsetzen.


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