Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Am Geburtstag des Grundgesetzes: Das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi hat begonnen

Am 23. Mai 1949 wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Heute, 74 Jahre später, hat der deutsche Staats- und Rechtsapparat die Chance zu beweisen, dass es seine Bedeutung nicht verloren hat. Um 9 Uhr hat das Verfahren gegen den sanften Professor Dr. Sucharit Bhakdi in Plön begonnen – Report24 ist für Sie vor Ort und hält Sie auf dem Laufenden.

Neben Report24-Chefredakteur Florian Machl, der am morgigen Tag in Linz selbst stellvertretend für Meinungs- und Pressefreiheit vor Gericht stehen wird, reisten zahlreiche weitere Menschen an. Sie brachten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Prof. Bhakdi zum Ausdruck:

Vor Prozessauftakt gaben der Mediziner Dr. Ronny Weikl und der Physiker Prof. Dr. Werner Bergholz erste Einschätzungen ab. Beide zeigten sich zuversichtlich!

Tatsächlich wurde der Prozess kurz nach Beginn bereits wieder pausiert. Florian Machl berichtete um 9:30 Uhr: “Momentan wird von den Anwälten die Form angegriffen und versucht, die Verlesung der Anklage zu verhindern, weil diese in vielen Punkten nicht rechtmäßig formuliert seien. So habe die Oberstaatsanwältin unter anderem bei der Verfassung der Klage die beanstandeten Videos nicht oder nur in kurzen Auszügen gesehen und erst später angefordert. Die Formbeschwerde scheint so weit denkmöglich und plausibel, als dass sich das Gericht eine zunächst mindestens 40-minütige Pause ausgebeten hat. Es kann aber auch erheblich länger dauern.”

Prof. Dr. Werner Bergholz, der im Namen der Anwälte für Aufklärung vor Ort ist, erörterte:

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi meldete sich gegen 10:10 Uhr erstmals selbst zu Wort: Er freut sich über die große Solidarität der Menschen und zeigt sich gelassen.

Pause beendet: Verfahrensbeginn um 10:40 Uhr

Nach etwa 70 Minuten geht es schließlich weiter, der Antrag auf Nichtverlesung der Anklage und andere Beschwerdegründe wurde abgewiesen. Die einzelnen Punkte werden begründet. Das Verfahren beginnt somit um 10.40 Uhr. 

Florian Machl informiert über den Verlauf:

10:45 Uhr: Die Oberstaatsanwältin Silke Füssinger erwähnt mehrfach, dass der Filmemacher Kai Stuht, der das strittige Interview angefertigt und veröffentlicht hat, gesondert verfolgt werde.

10:48 Uhr: Die Anklageschrift wirft Prof. Bhakdi eine feindselige Haltung gegenüber Juden vor, die an die nationalsozialistische Rassenlehre anknüpfen würde. Er habe von allen Juden pauschal als “das Böse” gesprochen. Dies entspricht meiner Meinung nach in dieser Form nicht den Inhalten des strittigen Videos bzw. ist eine absichtliche und böswillige Verdrehung des Gesagten.

Wir informieren Sie an dieser Stelle weiter, sobald es etwas Neues gibt! Auf unserem Telegram-Kanal finden Sie weitere Clips und Statements zum Prozess.

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