Horst D. Deckert

Am Geburtstag des Grundgesetzes: Das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi hat begonnen

Am 23. Mai 1949 wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Heute, 74 Jahre später, hat der deutsche Staats- und Rechtsapparat die Chance zu beweisen, dass es seine Bedeutung nicht verloren hat. Um 9 Uhr hat das Verfahren gegen den sanften Professor Dr. Sucharit Bhakdi in Plön begonnen – Report24 ist für Sie vor Ort und hält Sie auf dem Laufenden.

Neben Report24-Chefredakteur Florian Machl, der am morgigen Tag in Linz selbst stellvertretend für Meinungs- und Pressefreiheit vor Gericht stehen wird, reisten zahlreiche weitere Menschen an. Sie brachten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Prof. Bhakdi zum Ausdruck:

Vor Prozessauftakt gaben der Mediziner Dr. Ronny Weikl und der Physiker Prof. Dr. Werner Bergholz erste Einschätzungen ab. Beide zeigten sich zuversichtlich!

Tatsächlich wurde der Prozess kurz nach Beginn bereits wieder pausiert. Florian Machl berichtete um 9:30 Uhr: “Momentan wird von den Anwälten die Form angegriffen und versucht, die Verlesung der Anklage zu verhindern, weil diese in vielen Punkten nicht rechtmäßig formuliert seien. So habe die Oberstaatsanwältin unter anderem bei der Verfassung der Klage die beanstandeten Videos nicht oder nur in kurzen Auszügen gesehen und erst später angefordert. Die Formbeschwerde scheint so weit denkmöglich und plausibel, als dass sich das Gericht eine zunächst mindestens 40-minütige Pause ausgebeten hat. Es kann aber auch erheblich länger dauern.”

Prof. Dr. Werner Bergholz, der im Namen der Anwälte für Aufklärung vor Ort ist, erörterte:

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi meldete sich gegen 10:10 Uhr erstmals selbst zu Wort: Er freut sich über die große Solidarität der Menschen und zeigt sich gelassen.

Pause beendet: Verfahrensbeginn um 10:40 Uhr

Nach etwa 70 Minuten geht es schließlich weiter, der Antrag auf Nichtverlesung der Anklage und andere Beschwerdegründe wurde abgewiesen. Die einzelnen Punkte werden begründet. Das Verfahren beginnt somit um 10.40 Uhr. 

Florian Machl informiert über den Verlauf:

10:45 Uhr: Die Oberstaatsanwältin Silke Füssinger erwähnt mehrfach, dass der Filmemacher Kai Stuht, der das strittige Interview angefertigt und veröffentlicht hat, gesondert verfolgt werde.

10:48 Uhr: Die Anklageschrift wirft Prof. Bhakdi eine feindselige Haltung gegenüber Juden vor, die an die nationalsozialistische Rassenlehre anknüpfen würde. Er habe von allen Juden pauschal als “das Böse” gesprochen. Dies entspricht meiner Meinung nach in dieser Form nicht den Inhalten des strittigen Videos bzw. ist eine absichtliche und böswillige Verdrehung des Gesagten.

Wir informieren Sie an dieser Stelle weiter, sobald es etwas Neues gibt! Auf unserem Telegram-Kanal finden Sie weitere Clips und Statements zum Prozess.

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