Horst D. Deckert

Weimarer Mut-Richter entkräftet Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der sich wegen seines Widerstandes gegen den Maskenzwang seit letzter Woche vor dem Erfurter Landgericht verantworten muss, tritt seinen Anklägern mit großer Souveränität und Gelassenheit gegenüber – und hat nun eine ebenso substanzreiche wie überzeugende Erwiderung auf die Anklageschrift vorgelegt.

Im April 2021 hatte Christian Dettmar eine 178 Seiten umfassende einstweilige Anordnung erlassen, in der feststellte, dass das Tragen der Masken das Kindeswohl gefährde. 

Eltern und Schüler einer Grund- und einer Regelschule sollten sich daher über die entsprechende Verordnung des Landes Thüringen hinwegsetzen. Damit gab er der Klage einer Mutter statt, deren Kinder als Folge des Maskenmandats unter Kopfschmerzen, Übelkeit- und Schlaflosigkeit gelitten hatten (AUF1 berichtete).

Vorwurf: „Von Recht und Gesetz entfernt“

Die Staatsanwaltschaftsie wirft Dettmar vor, die richterliche Unabhängigkeit aus sachfremden Erwägungen missachtet zu haben und sich „bewusst und schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“ zu haben, „um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam durch eine unanfechtbare Entscheidung darzustellen“.

Majestätsverbrechen gegen den Corona-Staat

Eine richterliche Entscheidung gegen einen nutzlosen und gesundheitsschädlichen staatlichen Eingriff in das Leben seiner Bürger gilt geradezu als Majestätsverbrechen, wenn man sich erdreistet, dessen Unfehlbarkeit zu bezweifeln.

Gegenüber „Bild“ hatte Dettmar damals erklärt: „Ich habe erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Masken. Wer sie freiwillig in der Schule tragen möchte, kann das tun, aber wir müssen Eltern nicht bevormunden.“ Die Studienlage zur Wirksamkeit sei dünn, die Belastung für Kinder unverhältnismäßig hoch.

Hysterische Überreaktion des Systems

In Wahrheit ist Dettmar seiner richterlichen Unabhängigkeit sehr viel mehr gerecht geworden als seine zahllosen Kollegen, die jeden staatlichen Zwang anstandslos abnickten. Sein Urteil hatte jedoch nicht lange Bestand. Es wurde vom Thüringer Oberlandesgericht kassiert, weil nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei.

Gegen Dettmar wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, im Januar wurde er vorläufig suspendiert. Zuvor gab es sogar eine Razzia in seinem Dienstbüro. Handy und Laptop wurden beschlagnahmt. Dettmar drohen nun bis zu fünf Jahre Haft.

Pflichtversäumnisse der Staatsanwaltschaft

Der Beschuldigte wirft der Staatsanwaltschaft nun vor, ihre Pflicht versäumt zu haben. Sie hätte nämlich seine eigenen Aussagen „im Zusammenhang wiedergeben und sich damit dezidiert auseinandersetzen müssen“. Dies habe sie jedoch – ohne jede Begründung – komplett unterlassen.

Zur Vorgeschichte seines Masken-Urteils erklärt er, dass ihn der Alltag „gerade der Schulkinder sehr umgetrieben“ habe. Dieser sei vor allem von der Verpflichtung geprägt gewesen, „über den ganzen Schultag hinweg Masken tragen zu müssen und unnatürliche, insbesondere nicht kindgerechte Abstände zu den Mitschülern einzuhalten“. Hinzu seien Unterrichts-Ausfall bzw. sogenannter Distanz-Unterricht gekommen. „Und das alles, obwohl schon seit Mitte 2020 zahlreiche Studien bekannt waren, wonach Kinder das Corona-Virus nur selten weitergeben.“

Kindeswohl-Gefährdung war gegeben

Immer wieder sei er von Familien darauf angesprochen worden, wie diese Maßnahmen sie und ihre Kinder belasten würden. Nicht wenige Kinder hätten unter Kopfschmerzen und anderen Beschwerden gelitten, mit „Schulunlust oder Schulverweigerung“ reagiert und seien von den Lehrkräften „vor der Klasse bloßgestellt“ worden, wenn sie die Maske auch nur für einen Moment abgenommen hätten, um Luft zu holen.

Der Gedanke an Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches habe für ihn als Familienrichter „nun in der Luft“ gelegen. In der Vergangenheit habe es am Familiengericht viele Verfahren gegeben, „in denen eine Gefährdung des Kindeswohls weiß Gott schon für geringere Eingriffe angenommen wurde als für Maßnahmen, die das Kind bei jedem Atemzug daran hinderten, ausreichend Luft zu holen“, führte er weiter aus.

Hoffen auf weniger politisierte Richter

Im weiteren Verlauf seiner schlüssigen Argumentation wirft er der Staatsanwaltschaft vor, ihre Vorwürfe „in der Regel gar nicht oder nur in völlig unhaltbarer Weise“ zu begründen. 

Man kann Dettmar nur wünschen, dass seine Richter inzwischen weniger politisiert sind als der gesamte Justizapparat während der Corona-Zeit – sein Handeln war von einer tiefen Sorge um das Wohl von Kindern bestimmt, die man sich von Politik und Justiz fast drei Jahre lang vergeblich wünschte.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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