Gestern stellten SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang den Verfassungsschutzbericht 2022 vor. Der Anteil der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund sei demnach um 3,8 Prozent auf 20.967 Fälle angestiegen.
Bei genauerem Hinsehen stellt man allerdings fest, dass es sich hier überwiegend um Meinungsdelikte handelt und um keine Verbrechen im eigentlichen Sinn. Hier wird einfach eine Gesinnung kriminalisiert, die die Machthaber nicht mögen.
AfD-Mitglieder werden zu „Rechtsextremen“
Um diese beim Polit- und Medienestablishment unerwünschte Gesinnung als negativ darzustellen, greift der BRD-Inlandsgeheimdienst immer wieder auch zu plumpen Manipulationen: So wusste Haldenwang über einen angeblichen sprunghaften Anstieg der Anzahl von Personen zu berichten, die dem sogenannten rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden: Ihre Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr um rund 14,5 Prozent auf 38.800 gestiegen. Der Grund für diesen scheinbaren Zuwachs liegt allerdings allein darin begründet, dass der Verfassungsschutz einfach ein Drittel der AfD-Mitglieder – also rund 10.000 Personen – willkürlich als „rechtsextrem“ definiert.
Politisch motivierte Willkür
Und das, obwohl die Partei nur als Beobachtungsfall gilt, was hochumstritten ist und Gegenstand einer noch ausstehenden gerichtlichen Prüfung ist. Passend zu Haldenwangs Tricksereien wiederholte Faeser ihr Mantra, der Rechtsextremismus sei weiterhin die größte Bedrohung für die demokratische Grundordnung. Was bei SPD-Politikerin mit Antifa-Nähe wohl niemanden überraschen dürfte.
Rechte Propagandadelikte versus linke Gewalttaten
Unerwähnt blieb dabei allerdings, dass im Gegensatz zu den vermeintlichen rechten Straftaten, die keine Gewalt-, sondern bloße „Meinungsverbrechen“ sind, linksradikale Straftaten überwiegend echte Gewaltdelikte darstellen. Wobei diese zumeist von System-Politikern und -Journalisten wohlwollend relativiert und gerechtfertigt werden.
VS-Chef mit Boykotthetze gegen die AfD
Der Verfassungsschutzchef warnte ausdrücklich davor, die AfD zu wählen – auch das ein einzigartiger Vorgang, der das staatliche Neutralitätsgebot gravierend verletzt. Noch nie hat sich eine deutsche Behörde derart in die freie Wahlentscheidung der Bürger eingemischt. Der Hauptzweck dieses „Verfassungsschutzes“ besteht erkennbar in der Bekämpfung jeglicher Regierungskritik und von Gegnern der großen öko-marxistischen globalen Transformation. Jede Rückkehr zu einer normalen, bürgerlichen Politik soll damit unmöglich gemacht werden.
Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“
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