Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Habecks Heizungsgesetz von Bundesverfassungsgericht gestoppt

Am 5. Juli 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag überraschend gestoppt.

Die zweite und dritte Lesung darf nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Gesetz nun nicht vor Sommerpause durchgewunken

Das Gesetz kann somit nicht wie geplant „ratz-fatz“, noch vor der Sommerpause  durchgewunken werden.

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag gestoppt. Wie das höchste deutsche Gericht am 5. Juli in Karlsruhe mitteilte, darf nun die zweite und dritte Lesung nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte dabei tief in die Trickkiste gegriffen und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Diese sollte dem Bundestag eine abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Der finale Entwurf des Gesetzes lag den Abgeordneten demnach am 4. Juli vor. Um die 14-Tage-Frist einzuhalten, könnte somit das Gesetz erst am 18. Juli beschlossen werden.

Allerdings befindet sich der Bundestag zu dieser Zeit in der Sommerpause, der Termin liegt zudem weit nach dem 7. Juni, an dem das Gesetz ursprünglich beschlossen werden sollte. Heilmann hatte argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden seien.

Dazu  erklärte er, „die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren.“

„Reines Trick-Paket“ der CDU

Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und beheben, so der Politiker.

Damit outet sich die CDU allerdings klar als „Befürworter“ einer Klima-Wende, wie auch indirekt  zum Eingeständnis eines „menschengemachten Klima-Wandels.

Laut Verfassungsgericht war Heilmanns Antrag mit Blick auf das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führte zum Ergebnis, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“.

Was wird die Rache dieser Ampel-Schlappe?

Nun kann das Gesetz nicht vor der Sommerpause durch den Bundestag gedrückt werden. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet eine Schlappe für die Ampelkoalition, die versucht hatte, das Gesetz am 7. Juli und damit noch vor der Sommerpause im Bundestag durch zu boxen.

Wochenlang hatte die Regierungskoalition über das Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Die Grünen) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten.

Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen, doch noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampelkoalition in äußerst vage formulierten „Leitplanken“ weitere Änderungen.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“.

„Böse Zungen“ munkeln nun, dass die Ampel im gegen(Rache)-Feldzug nun die längst überfällige Hilfe für die „Ahrtal-Opfer“ blockieren und hinauszögern könnte.


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