Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Ukraine-Spion“ als LGBT-Aktivist enttarnt und verhaftet

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat einen LGBT-Aktivisten wegen Geldüberweisung an die ukrainischen Streitkräfte festgenommen.

Überdies soll die tatverdächtige Person für ein in Russland verbotenes Medienprojekt tätig gewesen sein.

Wegen Hochverrates verhaftet

Beamte des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB haben einen Einwohner des Gebiets Orjol wegen des Verdachts des Hochverrats im Zusammenhang mit finanzieller Unterstützung der ukrainischen Armee festgenommen.

Die Straftat bestand darin, Geld auf ein Konto eines Kredit- und Finanzinstituts der Ukraine überwiesen zu haben. Dies teilt die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des FSB mit und weist darauf hin, dass die tatverdächtige Person zuvor ihre Geschlechtsidentität von einer Frau zu einem Mann geändert hatte.

In einem von der Behörde veröffentlichten Video ist die Festnahme zu sehen.

Überdies wurde festgestellt, dass der Festgenommene ein Aktivist der LGBT-Bewegung und als Freiwilliger am Medienprojekt OWD-Info beteiligt war.

Diese Organisation wurde in Russland als „ausländischer Agent“ eingestuft. Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Person eine thematisch antirussische Informationsressource (social media) verwaltete.

Gegen den Inhaftierten wurde ein Strafverfahren wegen Hochverrats gemäß Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet. Das Gesetz sieht für Vergehen dieser Art Strafen bis hin zu lebenslanger Haft vor.

Gegenwärtig laufen operative Untersuchungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren.

Auch neues Gesetz greift hier bereits

Im Mai wurde in das russische Unterhaus ein Gesetzentwurf eingebracht (wir hatten berichtet), der ein Verbot geschlechtsangleichender Eingriffe vorsieht, außer im Falle angeborener physiologischer Anomalien bei Kindern.

Überdies soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, Personenstandsurkunden auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Geschlechtsumwandlung zu ändern, die im Falle der Diagnose „Transsexualismus“ ausgestellt wird.

Am 14. Juni nahm die Staatsduma das Gesetz in erster Lesung an. Duma Sprecher Wjatscheslaw Wolodin, einer der Verfasser des Gesetzentwurfs, versprach, dass die Entscheidung über das Verbot von Geschlechtsumwandlungen im Juli fallen würde.

Bereits im Dezember 2022, hatte der russische Präsident Wladimir Putin ein Gesetz unterzeichnet, das LGBT-Propaganda, Pädophilie und Geschlechtsumwandlung im Lande verbietet.

Insbesondere für die Verbreitung von Informationen, die Minderjährige zu einer Geschlechtsumwandlung ermutigen können, können natürliche Personen mit Geldstrafen bis zu 200.000 Rubel (rund 2.000 Euro) belegt werden. Juristischen Personen drohen dabei Geldstrafen bis zu vier Millionen Rubel (rund 40.000 Euro).


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