Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Milliarden-Schadenersatz für schwarze und latinostämmige Durchfaller bei Tests in New York

Ein besonders bizarrer Fall von zeitgeistiger Rechtsbeugung sucht derzeit New York heim: Die Stadt muss über 1,8 Milliarden Euro Schadenersatz an angebliche „Rassismusopfer“ zahlen. Interessenverbände von Schwarzen und Latinos hatten das Board of Educations, die Schulbehörde, verklagt, weil ihrer Ansicht nach zwischen 1994 und 2004 ein „rassistischer“ Eignungstest für städtische Lehrkräfte vorgeschrieben war.

Da diesen Test im fraglichen Zeitraum zwar 90 Prozent aller weißen und asiatischen, jedoch nicht einmal 50 Prozent aller afroamerikanischen und latinostämmigen Bewerber bestanden hatten, folgerte eine Bundesrichterin nun allen Ernstes, der Test müsse „rassistisch“ konzipiert gewesen sein, indem er gezielt Schwarze und Latinos „diskriminiert“ habe.

Sind ganz normale Fragen rassistisch?

Interessanterweise kann aber nicht einmal das Gericht selbst erklären, worin der angeblich „rassistische“ und „diskriminierende“ Zuschnitt des Tests bestanden haben soll: Denn darin ging es ausschließlich um die Abfrage von Allgemeinbildung; so etwa die Zuordnung von Gemälden zu bestimmten Epochen, um simple Rechenaufgaben (wie etwa die Quadratwurzel aus 16 zu ziehen) oder um Fragen zur US-Geschichte. Außerdem wurden die Testresultate offenbar anonymisiert ausgewertet, so dass die Korrektoren gar nicht wissen konnten, welche Hautfarbe oder Herkunft der jeweilige Bewerber hatte.

Perverse US-Justizentscheidung

Eine erstinstanzliche Entscheidung war zugunsten der Stadt ausgegangen. In der Berufungsinstanz jedoch kam die Bundesrichterin Kimba Woods – unter anderem unter Berufung auf den Civil Rights Act von 1964 – bereits 2012 zu dem Ergebnis, dass es sich bei den ethnisch unterschiedlichen Testresultaten um strukturellen Rassismus handeln müsse. Erst jetzt jedoch wurde über die „Wiedergutmachung“ der angeblichen 5.200 Opfer entschieden.

Und da sich seither, in Zeiten von „kritischer Rassentheorie“, „Black Lives Matter“ und postkolonialer Scham, das öffentliche Klima massiv aufgeheizt hat, wurde nun am Freitag eine Entscheidung gefällt, die sogar noch über die Erwartungen der Kläger weit hinausging.

Die Stadt New York muss jetzt 5.200 abgelehnten schwarzen und Latinos, die damals durch den Eignungstest rasselten, das komplette Gehalt erstatten, das sie im Falle ihrer Einstellung als Lehrer seither bezogen hätten.

Besserstellung der Schwarzen und Latinos

Da die Lehrerlizenz jeweils für maximal 10 Jahre gilt und der fragliche Zeitraum von 1994 bis 2014 reicht, summieren sich die Beträge auf bis zu 2 Millionen Euro pro Kopf, zuzüglich Rentenansprüchen und Krankenversicherungsbeiträgen. Damit werden die angeblich „Diskriminierten“ nun schlagartig bessergestellt als die, die den Test damals aus eigener Leistung und mit Fleiß bestanden hatten – denn die Begünstigten der richterlichen Wahnsinnsentscheidung mussten für das Geld, das ihnen nun zufließt, keinen Tag arbeiten. 

Urteil widerspricht US Supreme Court

Für viele ist das Urteil wie ein Jackpot. Dem sozialen Frieden und der Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung in den USA freilich ist damit ein Bärendienst erwiesen. Eigentlich hatte der US Supreme Court vergangenen Monat erst die sogenannte „Affirmative Action“, die Bevorzugung von Minderheiten durch Quoten bei Einstellungen, strikt untersagt – eben um die Gräben nicht noch weiter zu vertiefen…

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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