Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU fordert nun auch Haftbefehl gegen Weißrusslands Präsidenten Lukaschenko

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments hat eine Entschließung angenommen, in der (abermals) der Internationale Strafgerichtshof aufgefordert wird, einen Haftbefehl gegen den Präsidenten Weißrusslands Alexander Lukaschenko zu erlassen.

 

Nach Putin nun auch sein „getreuer Partner“

In einem Bericht vom 18. Juli hatte der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments die EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, auf internationaler Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko zu ermöglichen.

Dies berichten Medien unter Verweis auf eine Mitteilung des EU-Parlaments.

Unter anderem werde darin die weißrussische Führung für die angeblich „in der Ukraine verursachten Schäden und Verbrechen“ verantwortlich gemacht, teilt die Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit.

Außerdem werde der Regierung in Minsk vorgeworfen, bei „einer illegalen Überstellung von Kindern“ aus dem Kampfgebiet mitgeholfen haben. Zur eben gleichen höchst „fragwürdigen“ Anschuldigung wurde bereits der Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, erwirkt.

RIA Nowosti zitiert dazu aus der EU-Mitteilung, „da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen hat, fordern die Abgeordneten den IStGH auf, einen ähnlichen Haftbefehl gegen Alexander Lukaschenko zu prüfen.“

Darüber hinaus forderten die Abgeordneten des EU-Parlaments den EU-Rat auf, die Sanktionsliste in Bezug auf die russischen sowie weißrussischen Bürger zu erweitern. Es seien Strafmaßnahmen auch gegen jene Personen zu ergreifen, die angeblich an der „Zwangsabschiebung von Kindern aus der Ukraine“ beteiligt gewesen sein sollen.

Baerbock „stichelt“ erneut an vorderster Front

Im März 2023 hatte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, ukrainische Kinder verschleppt zu haben. Moskau argumentiert, die ukrainischen Kinder seien vor den Kämpfen in Sicherheit gebracht worden.

Die Entscheidungen des, in Russland nicht anerkannten Internationalen Strafgerichtshofs, zur „Verhaftung“ des Staatschefs Wladimir Putin haben für Moskau in rechtlicher Hinsicht keinerlei Bedeutung, teilte damals die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, mit. Auch der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland „wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt“. Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig seien.

Die deutsche Bundesaußenministerin Baerbock hingegen fordert erneut und „lautstark“, dass Südafrika im Zuge des bevorstehenden BRICS-Treffens, den IStGH-Haftbefehl gegen Putin ebendort zu vollstrecken habe.

Was Südafrikas Politik allerdings von Baerbock und ihren Aussagen hält konnte völlig unmissverständlich bei ihrem kürzlichen Besuch ebendort weltweit beobachtet werden, wir hatten berichtet.


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