Horst D. Deckert

Klima-Gesinnungsjustiz: Freispruch für Farbanschlag auf Grundgesetz-Denkmal

Im März übergossen 5 Klimaterroristen der „Letzten Generation“ das Berliner Grundgesetz-Denkmal mit schwarzer Farbe. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Am Dienstag fiel nun das wenig überraschende Urteil vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Freispruch für die Haupttäterin. Weder auf Verunglimpfung des Staates noch auf gemeinschaftliche Sachbeschädigung wollte die Richterin erkennen. Das Kunstwerk sei schließlich nicht geschädigt worden.

So wohlwollend wie die Justiz zeigten sich auch die Gutachter: Ein Restaurator erklärte, der verwendete Tapetenkleister sei unschädlich und habe sich mit normalen Fensterputz-Methoden reinigen lassen. An der Substanz seien keinerlei Schäden entstanden. Also habe es sich nicht um Sachbeschädigung gehandelt. 

Verachtung der freiheitlich-demokratischen Ordnung

Die Angeklagte behauptete, es sei ihr und ihren Mitstreitern um eine „Aktivierung des Kunstwerks“ gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. In der Politik hatte die Aktion allgemeine Empörung ausgelöst. Das Werk war von dem israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt worden. Die Schändung der Installation war jedoch mehr als nur ein Frevel; vor allem zeugt sie von einer abgrundtiefen Verachtung für Staat und freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Klima-Extremisten. Offenbar können sich diese, vor allem in Berlin, auf ihre Sympathisanten in der Justiz verlassen.

Für Richterin eine „Kunstaktion“

Die Richterin zögerte keine Sekunde, die schändliche Aktion ihrerseits zur „Kunstaktion” herabzustufen; dies auch noch in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und damit in aller Eile – offenbar, weil man die Angelegenheit schnell vom Tisch haben wollte.

Dass hinter der Aktion blindwütiger Fanatismus steckt, mit dem eine ultraradikale Gruppe sich anmaßt, den Staat zu erpressen, ihren völlig abstrusen Forderungen nachzukommen, spielte vor Gericht keine Rolle. Auch dass die Angeklagte einer Organisation angehört, die permanent Straftaten begeht und sich stolz dazu bekennt, stetig weitere ankündigt, sich auf Straßen festklebt, Flughäfen stürmt und Menschenleben in Gefahr bringt, wurde einfach ignoriert.

Zweierlei Maß

Solange solche Taten aus Motiven begangen werden, die beim politisch-medialen Establishment Anklang finden, genießen die Klimasekten-Jünger auch vor Gericht Narrenfreiheit. Die Würde des Staates, seiner Symbole und vor allem des Grundgesetzes sind hingegen nicht mehr schutzwürdig.

Ganz anders sieht die Sache jedoch bei nichtlinken, normaldenkenden Bürgern aus: Als die Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein bei einer CDU-Veranstaltung auftrat und in einer Rede Kritik am Gender-Wahn und der Migrationspolitik übte, nutzte man den Umstand, dass sie dies in ihrer Uniform getan hatte, als Vorwand für Empörung, weil die Polizei zur Neutralität verpflichtet sei. Auch „Querdenker“ und „Rechte“ wurden immer wieder wegen angeblicher „Verunglimpfung der Symbole des Staates“ belangt.

Hingegen wird ein handfester, offener Angriff auf ein Symbol des deutschen Grundgesetzes zur „Kunstaktion” bagatellisiert und der zugrundeliegende Gesamtzusammenhang absichtlich ausgeblendet. Die fatale Symbolwirkung des Berliner Urteils wird Nachahmer auf den Plan rufen – und den Klimaterroristen weiteren Auftrieb verschaffen.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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