Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neues BND-Gesetz: Grundrechtseinschränkungen im Namen der Spionageabwehr

Während ihrer Regierungsklausur auf Schloss Meseberg hat die Ampel-Koalition auch das umstrittene Bundesnachrichtendienst (BND)-Gesetz reformiert. Quasi im Hauruck-Verfahren sollen neue Grundrechtseinschränkungen bei bloßem Spionageverdacht eingeführt werden.

Den betroffenen Berufsverbänden und Sicherheitsgremien wurden lediglich ein Tag eingeräumt, um den 88 Seiten umfassenden Entwurf zu kommentieren. Die „Reporter ohne Grenzen” sowie die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) kritisierten die Art der Beschlussfassung als „Trauerspiel“.

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Unzureichende Verbändebeteiligung und mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit sorgen nun erst recht dafür, dass schon im Vorfeld kursierende Zweifel an der Sinnhaftigkeit und sogar Verfassungsmäßigkeit der BND-Gesetzesnovelle nicht zerstreut werden konnten; im Gegenteil.

„Der Gesetzgeber verpasst erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BNDG, das auf den festen Boden der Verfassung gehört“, hieß es von „Reporter ohne Grenzen”. Die Organisationen behalten sich eine ausführlichere Stellungnahme für ein späteres Stadium des Gesetzgebungsverfahrens vor.

Handy-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen künftig erlaubt

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Enttarnung eines für Russland spionierenden BND-Mitarbeiters Ende 2022. Solchen und ähnlichen Fällen soll mit dem neuen Gesetz vordergründig künftig besser vorgebeugt werden. Dafür sollen nun unter anderem verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden dürfen. Auch Smartphones dürfen im Verdachtsfall kontrolliert werden.

Zudem werden mit der Reform auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Dieses hatte im September letzten Jahres beschlossen, dass Teile des Gesetzes bezüglich der Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil von 2020

Mit den neuen Regelungen sollen alle Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz (BVSG) entkoppelt und eigene Regelungen gefasst werden. Die Befugnisse des BND sind seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik. Politik und Justiz wird vorgeworfen, sie hätten den Kompetenzrahmen der Sicherheitsbehörden so weit eingeschränkt, dass diese vielen ihrer Aufgaben nicht mehr nachkommen können.

Inwieweit dies allerdings eine weitere Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten rechtfertigen soll, ist mehr als fragwürdig. Weil etwa 2020 das Bundesverfassungsgericht in einem beispiellosen Urteil festgestellt hatte, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt sei, wurde die geheimdienstliche Praxis stark gehandicapt.

„Übermaß an Kontrolle“

Praktisch bedeutete das, dass sich jeder Terrorist, der weltweit vom BND abgehört wird, sich auf das deutsche Grundgesetz berufen könnte und die erlangten Informationen ungesetzlich wären. Die beiden früheren BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler hatten erst kürzlich vehemente Kritik am Umgang mit den Geheimdiensten geübt. Diese würden „inzwischen an einem Übermaß an Kontrolle und an einer Vielzahl von Kontrollinstanzen über dem BND“ leiden.

Sie seien „zum zahnlosen Wachhund mit Maulkorb und Eisenkette degeneriert“ worden. Nachrichtendienste dürften „nicht länger als Bedrohung für die Rechte deutscher Bürger“ verunglimpft werden. Vielmehr müssten sie „als unverzichtbarer Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur akzeptiert und behandelt werden“.

Keine wirkliche Reform, sondern Missbrauch der Dienste

Deutschland brauche „endlich einen neuen technischen Nachrichtendienst nach den erfolgreichen Vorbildern der USA und Großbritanniens: NSA (National Security Agency) und GCHQ (Government Communications Headquaters)“. Zudem müsse der BND aus dem Kanzleramt ausgegliedert und stattdessen dem Verteidigungsministerium unterstellt werden.

An solche grundsätzlichen Reformen der ineffizienten, geknebelten und überbürokratisierten Geheimdienste wagt die Ampel sich jedoch nicht heran. Sie missbraucht die Dienste – vor allem den Verfassungsschutz – zur Diffamierung und Verfolgung innenpolitischer Gegner. Und genau deshalb schießt der Reformentwurf des BND-Gesetzes hinsichtlich Grundrechtseinschränkungen auch weit übers Ziel hinaus.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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