
Selbst österreichische Systemmedien berichten von einem „Skandal-Urteil“ (oe24).
Skandalöse Vorgeschichte
„Grünes Ministerium und linke Kulturschaffende schützten pädophilen TV-Star – Was wusste die Grüne Funktionärs-Ehefrau des Bundespräsidenten?“ (UM berichtete)
Und auch das extrem milde Urteil gegen den bekennenden pädophilen Burgschauspieler, Florian Teichtmeister: eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung (!), wird von vielen als zu milde betrachtet.
Auch die deutsche BILD war entsetzt über die unglaublich perversen Hintergründe des Falls:
„Hinter der TV-Maske lauerte das Böse.“
Denn obwohl selbst die Staatsanwältin davon sprach, dass sie “das in 16 Jahren Berufserfahrung noch gesehen habe“ (angeklagt und verurteilt wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 (!) Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen), bleibt der Verurteilte ein freier Mann. Laut Anwalt darf er sogar auf Urlaub fahren. (oe24)
Milde Strafe ohne Abschreckung
Somit bekam der 43-Jährige eine Haftstrafe auf fünfjährige Bewährung, was ihm auch die Unterbringung im geschlossenen Maßnahmenvollzug erspart. Die Auflagen dazu: Die Fortsetzung einer Psychotherapie (wöchentlich) und eine fachpsychiatrische Behandlung, um die Pädophilie sowie seine pädophile Internet-Nutzung in den Griff zu bekommen. Wöchentlich muss er auch dem Gericht unaufgefordert seine Alkohol- und Drogen-Abstinenz nachweisen. Weiters erhält er Bewährungshilfe.
Grüne Justizministerin verschläft Verschärfung des Pädophilie-Strafrechts
Nicht nur dass während der dreieinhalbjährigen Amtszeit der Grünen Justizministerin Alma Zadic in Österreich äußerst milde Strafen gegen Pädophile galten, wirft ein dunkles Licht auf die links-grüne Einstellung diesbezüglich.
„Pädophilie bei den deutschen Grünen“ (UM berichtete)
Denn nun hat Zadic auch noch eine Strafverschärfung bei Kinderpornos einfach verschlafen, welche die konservativ-grüne Regierung noch vor dem Sommer zu beschließen angekündigt hatte:
Geplant wäre gewesen: Kinderporno-Sammlern sollten mindestens sechs Monate bis zu 5 Jahre Haft drohen, eine rein bedingte Haftstrafe sollte nicht mehr möglich sein.
Nun aber hat die grüne Ministerin die Begutachtungsfrist (12. Mai) einfach nicht im österreichischen Nationalrat eingebracht. Weshalb also die Verschärfung nicht mehr in der letzten Sitzung des Nationalrats am 7. Juli beschlossen werdenm. Insofern aber verzögern sich höheren Haftstrafen für Pädophile um weitere drei Monate: das Gesetz könnte erst ab 1. Oktober 2023 in Kraft treten.
Perverse Pädophilie Teichtmeisters – gewaltiges „Archiv“
Die österreichische Staatsanwältin Julia Kalmar konfrontierte das Gericht mit abscheulichem Material: Von Februar 2008 bis Sommer 2021 soll sich Teichtmeister verbotenes Missbrauchsmaterial (23 Terabyte) beschafft haben, und auf 22 Datenträgern (zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten) – abgespeichert haben. Verschärfend kam hinzu: Der bekennende Pädophile Teichtmeister war nicht nur im Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen sondern:
Laut einem Datenforensiker bearbeitete der Verurteilte 34.696 Dateien mittels der Erstellung von Collagen (die ihn selbst beom Onanieren zeigen), Diashows und Videosequenzen, was rechtlich als Herstellung von pädo-pornographischem Material gilt.
Die Staatsanwältin zitierte dann minutenlang aus den perversen „pädo-sexuellen Texten“ des Florian Teichtmeister. Etwa:
„Schau nicht so blöd du Schlampe. Ich schlage dich bewusstlos und schlage deine Teenagertitten zu Brei.“.
Die Staatsanwältin stuft Teichtmeister bei der Combined-Skala auf die Stufe 9 (von maximal 10) ein. Die pädo-pornographischen Bilder zeigen orale und anale Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen, die Steigerung wäre nur noch Zoophilie, so die Staatsanwältin.
Mildes Urteil im Gegenzug zu tränenreichem Schukdbekenntnis
Um also einem geschlossenen Maßnahmenvollzug zu entgehen, bekannte sich Teichtmeister für schuldig als Pädophiler.
„Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat.“
– wie Teichtmeister in seiner Beschuldigteneinvernahme schilderte. Sein Unrechtsbewusstsein wäre infolge Drogenkonsums immer geringer geworden. (oe24)
Insofern aber konzentriert sich das milde Urteil in erster Linie also auf Nachsicht mit dem Täter. Eine abschreckende Wirkung auf Pädophile kommt im Urteilsspruch sicher nicht zur Geltung.
Unverständnis: Vertedigung durch Star-Anwälte
Für Unverständnis sorgt auch die Tatsache, wie gerade Promi-Verurteilte wie Teichtmeister in den „Genuss“ von Staranwälten wir Rudolf Mayer kommen, dessen Strategie es ist, die Angeklagten zu einem tränenwirksamen Geständnis zu bewegen, im Gegenzug zu einer geringen Strafe.
Interessant auch: O.g. Staranwalt hat ein Faible für besonders abstoßende Kriminalfälle: Vertrat er doch die als „Schwarze Witwe“ bekannte Elfriede Blauensteiner, die mehrere Ehemänner vergiftet hatte. Außerdem den zu lebenslanger Haft verurteilten Sexual- und Gewaltverbrecher Josef Fritzl, der jahrelang seine eigene Tochter in einem Atombunkerverließ unter seinem Haus vergewaltigte und mit ihr mehrere Kinder zeugte. Außerdem war er Verteidiger „Eislady“-Mörderin Estibaliz Carranza. Der Gipfel seiner Anwaltskarriere war aber, dass er den islamistischen Terroristen Kujtim Fejzulai verteidigte, der am 2. November 2020 den Terroranschlag in Wien verübt hatte.
Mit zweierlei Maß
Zudem wurde Teichtmeister zunächst auch von dem Wiener Staranwalt und Verfassungrichter (!) Michael Rami juristisch vertreten. Dieser verniedlichte die abscheulichen Machinationen Teichtmeisters verharmlosend als „digitales Delikt“! Als es jedoch darum ging, von hunderten (!) kleine Leuten tausende Euros für die Teilung (!) eines Facepook-Postings abnötigen, aufrund dessen sich die Gattin des damaligen Innenministers und heutigen Bundeskanzlers Nehammer „beleidigt“ fühlte, war Rami weniger zimperlich. Wer nicht zahlte, landete vor dem Strafrichter! Rami, bzw. Frau Nehammer konnten mit diesem neuartigen Geschäftsmodell mutmaßlich hundertausende Euro lukrieren Über diesen Fall werden wir noch gesondert berichten.
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