Horst D. Deckert

Corona-Hilfen: Entkommt Regierung mit Sondergesetz der Verantwortung?

Die Cofag, die Corona-Hilfsgelder-Verteilungsges.m.b.H. des Bundes, soll demnächst abgewickelt werden. Ihre Probleme werden sich dadurch aber nicht auflösen, falls die Cofag-Chefs damit spekulieren sollten. Denn so wie es zurzeit aussieht, dürften auf die Agentur noch etliche Prozesse zukommen, falls ihr die Regierung nicht noch mit seinem Sondergesetz zur Seite springt.

Denn die Auflösung der Cofag bedeutet nicht auch ihr rechtliches Ende, betonen Fachleute. Sie tritt nämlich ab dem Zeitpunkt der Verkündigung ihrer Auflösung in die Liquidierungsphase ein, was ab Ende September möglich sein könnte. Von da an haben dann alle jene Leute, die von der Cofag noch etwas zu bekommen haben, drei Monate Zeit, ihre Forderungen anzumelden.

Rechtsanspruch auf Hilfsgelder

Viel Zeit hat die Cofag also nicht mehr, um die noch etwa 8500 offenen Anträge von Förderungswerbern zu bearbeiten. Denn für etwa die Hälfte dieser Anträge, so hört man, soll noch die Einholung von ergänzenden Analysen der Finanzämter nötig sein.

„Hätten die Finanzämter gleich die Behandlung der Anträge und die Auszahlungen der Corona-Hilfsgelder in die Hand genommen, anstatt diese Arbeit auszulagern, wäre vermutlich alles schneller gegangen“, schimpft ein Linzer Unternehmer, der seine Forderung nun einklagen wird. Denn das ein Rechtsanspruch auf die Hilfsgelder besteht, darüber herrscht nach Auskünften von Anwälten weitgehend Einigkeit. Dies ergebe sich aus der sogenannten Fiskalgeltung der Grundrechte und wird auch durch die erste Judikatur des VfGH zu den Covid-Hilfen untermauert, wird der Linzer Anwalt Gerald Waitz zu dieser Thematik in der Zeitung „Die Presse“ zitiert.

Aufgabe der Finanzämter

Doch bevor der schon lang wartende Förderungswerber überhaupt Geld von der Cofag sieht, muss er erst selbst Geld aus der eigenen Tasche für Rechtsanwälte etc. ausgeben, um die Corona-Hilfe zu bekommen. Dies könnte er sich allerdings ersparen, wenn der Staat, also das Finanzamt, diese ausgelagerte hoheitliche Aufgabe selbst wahrnähme.

Dann müssten die betroffenen nämlich nicht vor Gericht ziehen und klagen, sondern sich nur beim Finanzamt beschweren. Von diesem bekämen sie dann einen Bescheid, gegen den sie berufen könnten. Hätten sie aber auch damit keinen Erfolg, würden sie – anders als bei einem Gerichtsprozess – nur die eigenen Kosten zu tragen haben.

Teure Prozesskosten 

Durch das Cofag-Konstrukt, das auch dem VfGH nicht ganz geheuer ist, haben die Unternehmer, die als Förderungswerber mit der Cofag zu tun haben, von Haus aus schlechtere Karten. Denn ein Prozess um Cofag-Gelder wird von kaum einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Zu großes Risiko, lautet meist die Ablehnung.

Gespannt warten nun Tausende Förderungswerber auf das bereits angekündigte Cofag-Abwicklungskonzept, das allerdings auch noch eine böse Überraschung mit sich bringen könnte. Die Regierung könnte nämlich auch noch ein Sondergesetz präsentieren, das Verschlechterungen für alle noch offenen Anträge brächte, wie die „Presse“ befürchtet.

„Zuzutrauen wäre es dieser Regierung“, schimpft der Linzer Unternehmer, „denn auch bisher hat sie uns nur gepflanzt.“

Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.

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