Der verpflichtende Einbau sogenannter „intelligenter“ elektronischer Messgeräte – Smartmeter genannt – als Ersatz für alte mechanische Strom-Messgeräte bewegt viele Menschen. Denn diese sind einerseits geeignet, das tägliche Verhalten der Bewohner zu dokumentieren und diese damit zu überwachen, und andererseits Verbreiter von Elektrosmog, auf den manche Menschen elektrosensitiv reagieren, und somit gesundheitsgefährdend. Dieses Thema war Gegenstand der neuen Sprechstunde AUF1.
In dieser Sendung konnte Moderatorin Sabine Petzl mit dem Elektrotechniker Dipl.-Ing. Dr. Martin Steiner und der Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik zwei Fachleute zur Causa Smartmeter im Studio begrüßen. Aber auch eine Betroffene durfte nicht fehlen. Die mit einem Smartmeter „zwangsbeglückte“ Ingrid Hrdy vervollständigte die interessante Gesprächsrunde.
Kritischer Naturwissenschaftler
Der von Sabine Petzl verlesenen Behauptung, die auf der offiziellen Ratgeberseite eines Energieanbieters steht, wonach Smartmeter „keine gesundheitlichen Probleme durch Elektrosmog auslösen“ könnten, widerspricht Dr. Steiner vehement. Denn es sei offensichtlich, dass manche Menschen „außerordentlich elektrosensitiv sind und hier Beschwerden haben“. Die Festlegung von Grenzwerten in Bezug auf Gesundheitsschutz, die angeblich strenger als die WHO-Richtlinien seien, nennt der Techniker und Naturwissenschaftler willkürlich. Denn solche Daten würden nach nicht nachvollziehbaren Kriterien von irgendwelchen Beamten bestimmt.
Die ganze Sendung „Sprechstunde AUF1“ zum Thema Corona sehen Sie hier:
Schwierige Gesetzeslage
Die juristische Komponente der Causa Smartmeter beleuchtet der AUF1-Zusehern bereits durch mehrere Sendungen bekannte Rechtsanwalt Dr Georg Prchlik. Auf die Frage der Moderatorin, ob ein Benutzer grundsätzlich den Einbau eines Smartmeters ablehnen könne, antwortet der Jurist, dass die Energieunternehmen im Spannungsfeld zweier Pflichten stünden, nämlich einerseits in der Verpflichtung der Stromversorgung und andererseits der Bereitstellung elektronischer Zählgeräte, „die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden genau widerspiegeln und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitstellen“.
Geringe Widerspruchsmöglichkeiten
Letztlich müsse – in Einklang mit den bestehenden Vorschriften – der Wohnungsinhaber den Austausch von Stromzählern durch den Anbieter dulden, nämlich wenn das alte, mechanisch arbeitende Gerät durch ein neues, „intelligentes“ und zugleich in mehrerlei Hinsicht problematisches ersetzt werde. Der Gesetzgeber erlaubt laut Prchlik lediglich, dass einige Funktionen des Smartmeter auf Wunsch des Kunden deaktiviert werden, nämlich solche, die alle 15 Minuten Daten aus der Wohnung des Endverbrauchers an den Energiebetreiber senden. In solch einem Fall würden dann nur einmal pro Tag Daten an das Energieunternehmen geschickt.
Betroffene am Wort
Mit Ingrid Hrdy kam schließlich eine Betroffene zu Wort. Sie musste den Austausch ihres alten Strommessgeräts gegen ein neues – einen Smartmeter – dulden. Dabei wurde ihr Widerspruch, den sie aus gesundheitlichen Gründen erhob, nicht nur ignoriert, sondern ihr auch noch von einer Rechtsanwaltskanzlei eine hohe Rechnung geschickt. Hintergrund waren der Rückzieher ihrer Rechtsschutzversicherung und angeblich nicht beantwortete Schreiben des Rechtsanwalts. Ihr Schaden beträgt etwa 800 Euro.
Ausblick
Auf die abschließende Frage von Sabine Petzl ob es doch Möglichkeiten gebe, wie man die Installation eines Smartmeter verhindern könne, meinte Dr. Steiner, man solle energieautark werden, damit man nicht mehr auf derartige Geräte angewiesen sei. Welche dies seien könnten – etwa eine Insellösung durch eine Photovoltaik-Anlage –, ließ er jedoch offen. Dr. Prchlik wiederum kokettierte mit „zivilem Ungehorsam“ dergestalt, dass etwa 60 Prozent der Kunden auf den rechtlich möglichen Abschaltfunktionen beharren, so dass die Energieunternehmen dadurch keine verwertbaren „Überwachungsdaten“ mehr generieren und somit auch keine Benutzerprofile erstellen können. Ingrid Hrdy sieht sich gegenwärtig zwar chancenlos, aber hofft auf eine rechtliche Besserung der Lage. Als Abschlussbemerkung wirft Dr. Steiner die Option der Führung eines Musterprozesses in den Raum.
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