Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Noch eine Verschwörungstheorie, die wahr wird und die Niederlande macht den Anfang: verpflichtende CO₂-Registrierung für Arbeitgeber ab 2024

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten über die Dienstreisen und den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer Bericht erstatten. Also alle zurückgelegten Kilometer.

Diese sogenannte „Meldepflicht über die berufliche Mobilität von Personen“ ergibt sich aus dem Klimaabkommen 2019.

Nach Vervollständigung der Daten erhält der Arbeitgeber einen CO2-Bericht, der Auskunft über die CO2-Emissionen gibt. Arbeitgeber müssen bis spätestens 30. Juni 2025 einen Bericht für das Jahr 2024 vorlegen.

Im Jahr 2026 prüft der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, ob die CO2-Emissionen aller Arbeitgeber unter der Emissionsobergrenze geblieben sind. Im Falle einer Überschreitung wird den Arbeitgebern ein maximaler CO2-Ausstoß auferlegt, den sie bis spätestens 2030 einhalten müssen.

Das offizielle Ziel der CO2-Berichterstattung lautet: „Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen der Wirtschaft um 1,5 Megatonnen unter dem Niveau von 1990 liegen“.

Amsterdam wird ab 2025 beginnen, benzinbetriebene Autos zu verbieten. Dann sind in weiten Teilen der Stadt nur noch Taxis, Lieferwagen und Lastwagen, Mopeds und Motorroller sowie Boote willkommen, die keine Abgase ausstoßen.

„Wieder eine sogenannte rechte Verschwörungstheorie, die zur Praxis wird. Alle unsere westlichen Freiheiten gehen verloren, wenn wir am 22. November nicht klug wählen“, sagt der ehemalige Abgeordnete Eelco van Hoecke.

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