Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Israel verschärft die Online-Überwachung – Gefängnisstrafen drohen für Sehen “falscher” Beiträge

In Israel kann man seit dem 8. November schon für das Scrollen durch die falschen Twitterprofile und das Sehen von sogenannten terroristischen Inhalten inhaftiert werden. Menschenrechtsorganisationen sehen darin unrechtmäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit insbesondere der israelischen Araber. Die israelische Regierung hingegen betont die Wichtigkeit der Bekämpfung von “einsamen Wölfen”.

Seit dem 8. November kann es in Israel gefährlich sein, sich den “falschen” Content im Internet anzusehen. Bis zu ein Jahr Gefängnis droht Menschen, die sich Inhalte ansehen oder lesen, welche als “terroristische Materialien” betrachtet werden. Den Berichten zufolge verbietet der Gesetzentwurf Personen den “systematischen und kontinuierlichen Konsum von Veröffentlichungen einer Terrororganisation unter Umständen, die auf eine Identifikation mit der Terrororganisation schließen lassen”. Den “falschen” Twitter-Accounts zu folgen könnte so unter Umständen dabei schon ausreichen. Das Gesetz soll derweil nicht gelten, wenn jemand entsprechende Beiträge „zufällig, im guten Glauben oder aus legitimen Gründen“ wie etwa der Informationsbeschaffung liest.

Wer sich also immer wieder Videos von extremistischen Gruppen wie der Hamas oder des “Islamischen Staates” ansieht, kann in den Verdacht geraten, ein Sympathisant zu sein und sich für deren Sache radikalisieren zu lassen. Möglich macht dies ein vorerst auf zwei Jahre befristet gültiger Zusatz zum Artikel 24 des Antiterrorismusgesetzes. Neben den beiden zuvor genannten Terrorgruppen kann der Justizminister jederzeit mit Zustimmung des Verteidigungsministeriums und des Kommittees für Verfassung, Gesetz und Gerechtigkeit der Knesset weitere Organisationen der Liste hinzufügen.

Während das Gesetz offiziell darauf abzielt, den sogenannten “Einsamer-Wolf-Terrorismus” von radikalisierten Einzelpersonen zu verhindern, sehen Kritiker darin auch eine gezielte In-Visier-Nahme von israelischen Arabern. Vor allem Menschenrechtsorganisationen sehen in der Kriminalisierung von passivem Medienkonsum eine Grenze, die man nicht überschreiten sollte.

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