Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bezahlte Flugreisen: Zu große Nähe zwischen EU-Wettbewerbshütern und Beratungsfirmen

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Heute veröffentlichte Recherchen des Nachrichtenmagazins Politico zeigen, wie die Wirtschaftsberatungsfirmen CompassLexecon und Charles River Associates die Flüge von Beamten der EU-Wettbewerbsbehörde DG Competition zu ihren Konferenzen finanziert haben. Nicht nur autoritäre Staaten wie Katar, auch internationale Wirtschaftsberatungsfirmen oder Lobbyorganisationen haben demnach Flüge und Hotel-Übernachtungen für Beamte der EU-Kommission bezahlt. LobbyControl fordert entschlossenes Vorgehen gegen derartige Interessenkonflikte und mehr Transparenz. 

Max Bank von LobbyControl kommentiert:

„Es ist ein Interessenkonflikt, wenn sich Beamte der EU-Wettbewerbsbehörde ihre Flugreisen und Hotelübernachtungen von externen Wirtschaftsberatungsfirmen finanzieren lassen. Die Beratungsfirmen arbeiten im Auftrag von großen Unternehmen und begleiten deren Fusionen, die von der Wettbewerbsbehörde kontrolliert werden. Diese Art der Finanzierung spiegelt die problematische Nähe zwischen Wettbewerbsbehörde und denjenigen, deren Macht sie kontrollieren soll.“

EU Wettbewerbshüter überprüfen große Fusionen und untersuchen, ob Unternehmen die Wettbewerbsregeln einhalten – damit sind sie auch eine Zielscheibe für Lobbyarbeit. Wirtschaftsberatungsfirmen wie CompassLexecon, Charles River Associates oder RBB Economics rühmen sich damit, ihre Kunden bei Fusionen zu begleiten. Sie begleiten die EU-Kartellpolitik zudem mit Auftragsstudien oder Panels, die sie im Stil akademischer Konferenzen aufziehen. Zu derartigen Konferenzen wurden die EU-Beamten eingeladen. Denn ein direkter Ansprechpartner und Träger von Insiderkenntnissen ist für die Wirtschaftsberater natürlich von großem Wert.

Bank: „Die Flugreisen widersprechen der Vorgabe für Beamte, keine Vergünstigungen oder Zahlungen von Externen anzunehmen, durften aber dennoch von Vorgesetzten genehmigt werden. Das Problem: Diese Veranstaltungen werden von der EU-Kommission nicht als Lobbyarbeit wahrgenommen. Die Generaldirektion Wettbewerb betrachtet die Arbeit dieser Beratungsfirmen allein als notwendigen Input. Das unzureichende Problembewusstsein geht so weit, dass in diesem Frühjahr die Wirtschaftsberatungsfirma RBB Economics mit einer Überprüfung der internen Abläufe in der EU-Wettbewerbsbehörde beauftragt wurde.

Dabei ist offensichtlich, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn RBB Economics auf der einen Seite Fusionen im Auftrag von Unternehmen begleitet und gleichzeitig genaueste Kenntnisse über die internen Abläufe in der Regulierungsbehörde bekäme. Nach unserer Kritik nahm die EU-Wettbewerbsbehörde den Auftrag zurück. Es braucht jedoch insgesamt mehr Abstand zwischen EU-Wettbewerbsbehörde und den Wirtschaftsberatungsfirmen. Aufgrund ihrer Rolle sollten Wirtschaftsberatungsfirmen zudem zum Eintrag ins EU-Transparenzregister gezwungen werden.“

Seit im Frühjahr dieses Jahres herauskam, dass ein EU-Generealdirektor sich selbst genehmigte, dass die Regierung von Katar Flugreisen und Hotelübernachtungen für ihn übernehmen durfte, während seine Generaldirektion ein Flugabkommen mit Katar verhandelte, hat die EU-Kommission die Regeln für Reisen ihrer Beamten strenger gefasst. Es dürfen nur noch Flugreisen von Behörden in den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder öffentlichen und privaten Universitäten finanziert werden.

Max Bank: „Es ist völlig unklar, ob die neuen Regeln von der EU-Kommission derzeit auch eingehalten werden. EU-Beamte sollten nicht zu exklusiven Lobbykonferenzen reisen. Reisekosten, die von Dritten übernommen werden, müssen außerdem veröffentlicht werden – warum sollten die Regeln für Beamte hier laxer sein als für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.“

Hintergrund

Zur „Flugaffäre“: Consultants showered EU antitrust watchdog with free flights and hotels – Politico, 15 December 2023

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