Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Malu Dreyers tabuisierter Gesundheitszustand: Wie leistungsfähig müssen Politiker sein?

Trotz ihres unentschuldbaren Versagens vor, während und nach der Flutkatastrophe im Ahrtal vom Juli 2021 kann man der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer grundsätzlich Respekt dafür zollen, dass sie ihr schweres und auch körperlich anstrengendes Amt trotz ihrer Multiple-Sklerose-Erkrankung meistert. Hier bietet sie eine Inspiration für andere erkrankte oder aus anderen Gründen eingeschränkte Menschen. Dennoch stellt sich die Frage, ab wann körperliche Einschränkungen die Amtsfähigkeit tangieren.

 Denn zuletzt mehrten sich Hinweise, dass Dreyer immer weniger in der Verfassung ist, ihren Amtspflichten zu genügen. Einen Termin für eine Rede im Bundestag zum Nachtragshaushaltsgesetz 2023 am vergangenen Freitag ließ sie „krankheitsbedingt absagen”.

Bedenken bereits bei Ahrtal-Katastrophe

Es war nicht die erste Absage dieser Art – auch, wenn es sich natürlich in diesem Fall etwa nur um eine Grippe (bzw., für unbelehrbare, sich weiter selbst testende Paniktröten, „Corona“) handeln sollte. Bereits 2021 war Dreyer körperlich nicht fähig, die Vor-Ort-Auswirkungen der eigentlichen Flutkatastrophe im Ahrtal persönlich zu inspizieren; außer auf geräumten Wegen, die sie gemeinsam mit Angela Merkel „erkundete“, konnte sie sich nicht fortbewegen.

Das ist normalerweise kein Problem und als Folge ihrer Erkrankung absolut verständlich, weckte jedoch erstmals Zweifel, ob gerade in solchen allfälligen Krisensituationen eine gehandicapte Politikerin die Richtige für ihr Amt war. Dass Dreyer die Flutnacht schlafend im Bett verbracht und dann am nächsten Morgen ihren Stab um „ein paar Worte des Mitgefühls“ gebeten hatte, zeugt übrigens nicht von physischer Amtsunfähigkeit, sondern eher von Amtsunwürdigkeit.

Ab wann gelten Ausschlusskriterien?

Die generelle Frage ist hier berührt, ab wann physische oder sonstige Einschränkungen jener, die höchste Ämter innehaben und darin unbedingt funktionieren müssen – wofür sie auch vom Steuerzahler fürstlich alimentiert werden – ein Ausschlusskriterium für diese Ämter sind. Dreyer selbst hatte die „Unberechenbarkeit“ als eines der wesentlichsten Merkmale ihrer Erkrankung betont. Extreme Erschöpfungszustände und Schläfrigkeit gehören ebenfalls zu deren Begleiterscheinungen.

Die Vermutung, dass Dreyers Verhalten im Zuge der Ahrtalflut auch darauf zurückzuführen sein könnte, stand daher durchaus schon länger im Raum – ebenso wie der Verdacht, dass Informationen über ihren wahren Gesundheitszustand unterdrückt werden. Um ein falsches Bild von Dreyers Leistungsfähigkeit zu vermitteln und Antidiskriminierungsvorwürfen vorzubeugen, wird möglicherweise die Öffentlichkeit gezielt getäuscht.

Bedauernswertes Schicksal

Natürlich ist diese Krankheit ein bedauernswertes Schicksal und Dreyers Lebensleistung, bei allen politischen Vorbehalten, bewundernswert. Wenn jedoch die entscheidenden Grundvoraussetzungen für die Ausübung eines derart verantwortungsvollen und schwierigen Amtes nicht mehr gegeben sind, muss, bei allem menschlichen Respekt vor Dreyer, die Frage erlaubt sein, ob hier nicht eine Ablösung erforderlich ist oder zumindest lückenlose Informationen über ihren Zustand eingefordert werden müssen.

Unweigerlich fühlt sich manch einer hier erinnert an die Verschleierung des dennoch offensichtlichen Verfalls der gerontokratischen Führer in der Endphase der Sowjetunion, oder das generalstabsmäßige Verschweigen des sich rapide verschlechternden Gesundheitszustandes des ehemaligen französischen Präsidenten Francois Mitterand, aus dem ebenfalls jahrelang ein Staatsgeheimnis gemacht wurde. 

Vertrauen in Leistungsfähigkeit der Funktionseliten

Auch wenn dies bei Dreyers – zumindest äußerlich noch weitgehend stabilem – Zustand lange nicht der Fall ist, zeichnet sich hier ein Grundproblem ab: Es gerät nämlich das exzessive Gleichheits- und Antidiskriminierungsmantra der „Inklusion“ an sein Limit, demzufolge jeder alles werden und tun kann.

Wenn eine Landesregierung völlig vom täglichen Gesundheitszustand ihrer Chefin abhängt und dadurch schlimmstenfalls Menschenleben in Gefahr geraten, kommt es zu einem Interessenskonflikt. Wohlklingende Ansprüche sind das eine – professionelle Verantwortung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit der Funktionseliten sind das andere.

Befindlichkeiten müssen zurückstehen

Zwar wäre es schön, wenn beispielsweise Blinde als Piloten oder Chirurgen arbeiten könnten oder wenn geistig behinderte Menschen Minister werden können (böse Zungen verlautbaren, dies sei in Deutschland teilweise schon der Fall) – doch mit Rücksicht auf die ihnen anvertrauten Menschen ist die Verwirklichung solcher naiv-egalitärer Desiderate aber nun einmal nicht möglich.

Hier müssen dann Befindlichkeiten das Nachsehen haben. Die an sich lobenswerte Inklusion gerät hier schlicht an ihre natürlichen Grenzen. Dies sollte im Sinne der Allgemeinheit dann auch offen ausgesprochen werden.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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