Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ab Januar wird die ORF-Zwangsgebühr eingetrieben: So können Sie sich wehren

Ab Jänner 2024 wird in Österreich die scharf kritisierte ORF-Haushaltsabgabe erhoben: Die GIS hat bereits damit begonnen, bislang nicht angemeldete Personen anzuschreiben und Daten zur Anmeldung anzufordern. Im entsprechenden Schreiben werden die Empfänger unter Druck gesetzt, was das Vorgehen umso fragwürdiger macht. Die Rechtsanwälte für Grundrechte haben mehrere Möglichkeiten ausgearbeitet, wie Betroffene sich gegen die GIS wehren können. Entsprechende Musterdokumente werden zur Verfügung gestellt. Außerdem erörtern die Juristen, wie das ORF-Beitragsgesetz als Ganzes bekämpft werden kann.

Nachfolgend lesen Sie die Mitteilung der Rechtsanwälte für Grundrechte:

Erste Schritte gegen den ORF-Beitrag: Das können Sie tun! Muster und Ausblick

Die GIS schreibt Sie schon für den ORF-Beitrag an? So können Sie reagieren!

Ab Jänner 2024 wird die verpflichtende ORF-Haushaltsabgabe eingehoben. Aber schon jetzt bereitet die GIS sich vor: Sie kontaktierte in den vergangenen Novemberwochen Personen, die nicht zur GIS angemeldet sind, und verlangte ihre Daten für die „Anmeldung“ zum ORF-Beitrag. Seltsam an dieser Nachfrage wirkt freilich, dass die GIS bereits weiß, wer nicht bei ihr gemeldet ist, und die Adressen dieser Personen bereits hat, sonst hätte sie dieses Schreiben nicht schicken können. Die Vorgehensweise ist für die GIS aber im ORF-Beitragsgesetz so vorgesehen.

Anmerkungen zum Aufforderungsschreiben der GIS, was Sie jetzt tun können, wie wir uns einsetzen und wie es weitergeht:

Das Aufforderungsschreiben der GIS setzt die Empfänger mit einer Drohung unter Druck. Wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen und bis spätestens 30.11. antworten, müssen sie im Jänner den ORF-Beitrag für das gesamte Jahr auf ein Mal zahlen. Nur, wer auf das Schreiben antwortet, kann die Option wählen, in zwei oder sechs „Raten“ über das Jahr verteilt zu zahlen. Wir können daher nicht empfehlen, das Schreiben zu ignorieren, wenn Sie die Einmalzahlung vermeiden wollen. Sie können entweder mit dem von der GIS mitgeschickten Zettel antworten oder sich online anmelden.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Information über die drohende Einmalzahlung irreführend formuliert ist: Die GIS schreibt „Bitte antworten Sie innerhalb von 14 Tagen auf diesen Brief. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihnen ab Jänner 2024 automatisch eine Zahlungsaufforderung zugestellt. Sie müssen den Beitrag dann innerhalb der angegebenen Frist bezahlen.“ Das hört sich so an, als müsste man nicht zahlen, wenn man auf den Brief antwortet. Die Beitragspflicht bleibt aber natürlich. Man kann sich lediglich aussuchen, ob man alle zwei oder alle sechs Monate zahlt.

Was können Sie tun, wenn Sie mit dem Vorgehen der GIS nicht einverstanden sind?

Unsere Mitglieder haben drei Vorschläge vorbereitet. Sie können alle drei Schritte tätigen oder eine der Optionen wählen.

  • 1. Allgemeines Reaktionsschreiben, mit dem Sie der GIS Ihren Standpunkt mitteilen. Ein Vorlageschreiben von RA Mag. Gerold Beneder finden Sie auf der Website der Rechtsanwälte für Grundrechte zum Download.
  • 2. Ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Damit bitten Sie die GIS, Ihnen mitzuteilen, welche Daten Sie von Ihnen hat und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden. Die GIS ist verpflichtet, zu antworten. Auch dafür finden Sie ein Muster zum Download.
  • 3. Eine Datenschutzbeschwerde, da die GIS gegen das Grundrecht auf Geheimhaltung nach dem Datenschutzgesetz verstoßen hat, sowie gegen die Grundsätze für die (rechtmäßige) Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 5, 6 und 9 DSGVO. Hier finden Sie ein downloadbares Muster zum Ausfüllen.

Wie geht es weiter?

Ab Jänner ist das ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Dann darf die GIS (die unter neuem Namen auftreten wird) Vorschreibungen (Zahlungsaufforderungen) für die Steuer ausschicken. Oder den Beitrag per SEPA-Lastschrift abbuchen, wenn Sie dem zugestimmt haben.

Nicht zu vergessen ist, dass manche Personen sich per Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen können (§ 5 ORF-G, z. B. Bezieher von Studienbeihilfe, Pflegegeld oder Arbeitslosengeld, Lehrlinge). Wenn Sie von der GIS befreit waren, gilt Ihre Befreiung weiterhin. Wenn Sie noch nicht befreit sind, aber glauben, dass Sie zur Befreiung berechtigt sind, können Sie das unter diesem Link herausfinden Befreiungsrechner – ORF Beitrag und mit dem Formular, das Sie hier finden, beantragen. Die Befreiung gilt dann für alle Personen, die mit dem Antragsteller im selben Haushalt wohnen.

Wer sich nicht befreien lassen kann und daher eine Zahlungsaufforderung erhält, muss grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung zahlen. Wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, wird Ihnen ein Bescheid geschickt, der Ihre Zahlungspflicht festsetzt. Sie können auch beantragen, dass die Zahlungspflicht per Bescheid festgesetzt wird. Der Bescheid ist ein Rechtsakt einer Verwaltungsbehörde, der an eine bestimmte Person ergeht und etwas rechtsverbindlich festlegt. Gegen einen solchen Bescheid können Sie Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erheben. Diese Beschwerden werden der beste Start sein, um das ORF-Beitragsgesetz selbst anzufechten. Wir werden Muster für die Bescheidbeantragung und für Beschwerden erarbeiten.

Wie können wir das ORF-Beitragsgesetz bekämpfen?

Wenn das BVwG gegen den Beschwerdeführer und für den ORF-Beitrag entscheidet, kann gegen diese Entscheidung beim Verwaltungs- und/oder beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde erhoben werden. Das Ziel einer solchen Beschwerde wäre, den Verfassungsgerichtshof dazu zu bringen, den ORF-Beitrag für verfassungswidrig zu erklären. Schließlich greift er in das Eigentum jedes Bürgers und jeder Bürgerin ein – um ein Medium zu finanzieren, das für die Allgemeinheit wenig Wert birgt, wenn es weder objektiv noch ausgewogen berichtet.

Alle Musterschreiben finden Sie auf der Website der Rechtsanwälte für Grundrechte zum Download.

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