Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU-Parlament befürwortet Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten, ohne die Patienten zu fragen

Ein Opt-out-System.

Die jüngsten Bemühungen des Europäischen Parlaments (EP), den Zugang zu sensiblen medizinischen Daten ohne Zustimmung der Patienten zu ermöglichen und gleichzeitig den Anschein zu wahren, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt, haben ein Update erhalten.

Eine Plenarabstimmung dieser EU-Institution in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass die Mehrheit der Europaabgeordneten (MdEPs) diesen Zugang – auf diese Weise – ermöglichen will, dass sie aber auch gegen eine umfassende, obligatorische elektronische Akte für jede Person in der EU ist.

Das System ist als Europäischer Gesundheitsdatenraum bekannt und wurde von einer Mehrheit des EP unterstützt.

Wie der Anwalt und Europaabgeordnete Patrick Breyer, der sich für den Schutz der Privatsphäre und digitale Sicherheit einsetzt, in seinem Blog schreibt, wäre diese Datenbank aus der Ferne zugänglich und würde Gesundheitsdaten über jede medizinische Behandlung enthalten.

Nur dank eines in letzter Minute angenommenen Änderungsantrags (der von Breyer von der deutschen Piratenpartei und mehreren anderen Fraktionen, die keine Mehrheit im EP haben, eingebracht wurde) können die Nationalstaaten ihren Bürgern ermöglichen, die Aufnahme ihrer sensiblen Gesundheitsdaten in dieses vernetzte System von Patientenakten abzulehnen.

Breyer weist auch darauf hin, dass in seinem Land, Deutschland, wie auch in Österreich das (immer unglückliche, weil das Gegenteil und Negativ von „opt-in“ „opt-out“ in dieser Frage bereits eingeführt ist.

Nun kommt die (un)bekannte Komplexität der EU-Entscheidungsfindung ins Spiel, und der vom EP verabschiedete Gesetzestext wird Gegenstand von Verhandlungen zwischen den 25 nationalen Regierungen des Blocks sein, für die das „Opt-out“ derzeit nicht infrage kommt.

All dies ist ein Problem, denn, so Breyer: „Für viele Patienten, die wenig Zeit haben, deren Sprachkenntnisse begrenzt sind oder die älter sind, ist es zu kompliziert, schriftlich bei einer bestimmten Behörde Widerspruch einzulegen oder digitale Hilfsmittel für den Widerspruch zu nutzen“.

Sein zweiter Änderungsantrag, der die Zustimmung der Patienten vor der Weitergabe ihrer medizinischen Daten an Forscher und Ärzte verlangt hätte, wurde abgelehnt.

„Eine verpflichtende elektronische Patientenakte mit europaweitem Zugriff birgt unverantwortliche Risiken von Diebstahl, Hacking oder Verlust persönlichster Behandlungsdaten und droht, den Patienten jegliche Kontrolle über die Aufzeichnung ihrer Krankheiten und Beschwerden zu entziehen“, kommentierte der Abgeordnete und bezeichnete die Idee als das Ende der ärztlichen Schweigepflicht unter anderem Namen.

Breyer befürchtet, dass Menschen, die an hochsensiblen Krankheiten und Störungen leiden oder sich einer solchen Behandlung unterziehen müssen, davon abgehalten werden könnten, Hilfe in Anspruch zu nehmen – was ihre Probleme und die ihrer Familien nur verschlimmern würde.

„In den Trilog-Verhandlungen werde ich mich dafür einsetzen, dass nationale Opt-out-Regelungen in der Gesetzgebung eindeutig zugelassen werden“, schreibt der Abgeordnete.

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