Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nach dem Fehlschlag der Herbst-Impfkampagne drängt europäische Behörde auf verstärkte Maßnahmen zur Covid-Injektion

Weshalb sind die europäischen Behörden so auf die Covid-Injektion versessen, obwohl zwischenzeitlich genug Beweise vorliegen, dass sie schädlich und unnütz ist?

Aufgrund des Misserfolgs der Impfkampagne im Herbst dieses Jahres fordern die europäischen Behörden die EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung zur Impfung gegen Covid zu verpflichten. Gleichzeitig werden die Ärzte aufgefordert, sich aktiv an der Förderung der Impfung gegen Covid zu beteiligen. „Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die in der Risikokommunikation eingesetzten Botschafter bekannt und vertrauenswürdig sind“, erklärte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Aufgrund der anhaltenden Übertragung von Covid fordert das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) die EU-Länder auf, die Impfkampagne gegen Covid mit allen Mitteln zu beschleunigen.

Obwohl fast alle EU/EWR-Länder Empfehlungen für Impfkampagnen im Herbst 2023 herausgegeben haben, schwankt der erreichte Prozentsatz für gefährdete Gruppen zwischen 20% und maximal 70%. Die Altersgrenzen der nationalen Empfehlungen liegen je nach Land zwischen 50 und 65 Jahren. Weitere Risikogruppen, für die eine Impfung empfohlen wird, sind Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit Grunderkrankungen (z. B. chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas, chronische neurologische Erkrankungen, Immunsuppression) sowie Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen.

„Um die Akzeptanz des Covid-Impfstoffs bei den Zielgruppen zu maximieren, sollten die Länder sorgfältig die Faktoren berücksichtigen, die bisher die Akzeptanz der Auffrischimpfung eingeschränkt haben. Kommunikationskampagnen müssen den Zielgruppen klare Informationen über vertrauenswürdige Personen und Kanäle vermitteln. Die Kampagnen sollten auch das Gesundheitspersonal einbeziehen, da dieses eine vertrauenswürdige Quelle für Informationen über Impfstoffe ist. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die in der Risikokommunikation eingesetzten Botschafter bekannt und vertrauenswürdig sind“, heißt es in einem Bericht des ECDC.

Nachlässigkeit und Zwänge

Die europäische Behörde fordert die EU-Länder auf, das „5C-Impfmodell“ (Vertrauen, Compliance, Druck, kollektive Verantwortung und Berechnung) anzuwenden, um die Inanspruchnahme der empfohlenen Impfungen effektiver zu fördern.

Weiterhin sollten Maßnahmen zur Risikokommunikation für die Öffentlichkeit durchgeführt werden, einschließlich spezieller Leitlinien für Risikogruppen, Gesundheitspersonal und Betreuer von Risikogruppen. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören Impfungen gemäß den nationalen Empfehlungen, bei Erkrankung zu Hause zu bleiben, Atemwegshygiene und gute Handhygiene, angemessene Belüftung von Innenräumen und die Förderung geeigneter Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge, die auch als nicht-pharmazeutische Interventionen bezeichnet werden, so die Vertreter des ECDC.

Personen mit hohem Risiko für eine schwere Erkrankung (sowie deren Betreuer und Angehörige) sollten laut ECDC in überfüllten öffentlichen Räumen eine Gesichtsmaske tragen. Außerdem wird empfohlen, dass Mitarbeiter, Besucher und Patienten in Einrichtungen der primären und sekundären Gesundheitsversorgung während der derzeitigen Phase hoher Virusübertragung in der Bevölkerung in Gemeinschaftsbereichen, Patientenzimmern und anderen Bereichen, in denen Patienten behandelt werden, zusätzlich zu einer angemessenen Hand- und Atemwegshygiene medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Atemschutzgeräte tragen.

Krankenhausaufnahme nur nach Tests

Um sowohl die Verwaltung der Patientenaufnahme als auch die angemessene Zuweisung von Krankenhauszimmern und -betten sowie die Behandlung zu erleichtern, fordert das ECDC Schnelltests zur Früherkennung von Covid-19, Influenza und RSV (Respiratory Syncytial Virus) sowie allgemeine Tests auf Viren.

„Im Idealfall sollten Patienten mit einer bestätigten respiratorischen Virusinfektion oder einer wahrscheinlichen respiratorischen Virusinfektion, deren Testergebnisse bisher nicht bestätigt wurden, in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Übersteigt die Zahl der Fälle die Kapazität eines Einzelzimmers, können Patienten mit derselben Virusinfektion im selben Zimmer untergebracht werden. Alternativ sollte das Gesundheitspersonal, das mit den Patienten in Kontakt kommt, bei der Routineversorgung der Patienten einen medizinischen Mundschutz tragen. Entscheidungen über die Einführung einer allgemeinen oder gezielten klinischen Maskierung sollten den erwarteten Nutzen und die Belastung für Ressourcen, Personal, Patienten und Besucher berücksichtigen“, heißt es in dem Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

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