Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wende? – Gericht gibt Kindeswohl Vorrang vor schädlichen Masken und Tests

Nach den Beschlüssen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim im April 2021 hat nun auch eine mutige Richterin des Amtsgerichts Halle im Streit um die Masken- und Testpflicht der Kinder in den Schulen klar das Kindeswohl zum obersten Maßstab erklärt und eine Privatschule, die ein Kind vom Unterricht ausgeschlossen hatte, in die Schranken gewiesen. Die Richterin stellt mit gründlichen wissenschaftlichen Belegen fest, dass sowohl von der Einschränkung des Atmens als auch von den Materialien der Masken und Teststäbchen starke gesundheitliche Gefahren ausgehen, besonders für Kinder. Und sie hebt den Vorrang des Grundrechts der elterlichen Sorge nach Art. 6 GG hervor, das auch die Sorge um die seelisch-leibliche Gesundheit des Kindes einschließt.

Die Eltern einer 8-jährigen Schülerin hatten dem Schulleiter einer Privatschule von Problemen ihres Kindes unter der Maske berichtet und gefordert, dass es ohne Maske, später auch ohne vorherigen Schnelltest am Unterricht teilnehmen könne. Sie machten auf die vom langen Maskentragen und den von den Materialien des Schnelltests ausgehenden

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