Das mit Ampel-Mehrheit beschlossene sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist in Wirklichkeit ein „Rückführungsverwässerungsgesetz“! Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit von Fluchthilfe vorgesehen, was das Agieren sogenannter „Seenotretter“ im Mittelmeer ungemein erschwert hätte. Doch diese Verschärfung wurde aufgeweicht.
Hintergrund: Einen Tag vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag tagte der Innenausschuss. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und durch folgende Formulierung ergänzt: „Ausschluss der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“.
Am Folgetag (18. Januar) nahm der Bundestag die Änderungen mit den Stimmen von SPD, „Grünen“ und FDP an. AfD und CDU/CSU votierten dagegen. Den mit deutschen Steuermillionen geförderten sogenannten „Seenotrettern“ im Mittelmeer hat die Ampel somit auch noch einen Freifahrtschein ausgestellt!
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