Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erste Klage: Lügenportal „Correctiv“ wird zum Fall für die Justiz!

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Jetzt rudern auch die öffentlich-rechtlichen Verleumdungsmedien langsam zurück! In ihrer Hauptsendung um 20 Uhr meldete die ARD-„Tagesschau“ gestern Abend (15. Februar), dass das vom Staatsfunk gern und oft zitierte Lügenportal „Correctiv“ zum Fall für die Justiz wird. Zuständig ist die Pressekammer des Hamburger Landgerichts.

Das Gericht habe bestätigt, dass der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau (CDU) eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beantragt hat. Vosgerau war einer der Teilnehmer an dem angeblichen „Geheimtreffen“ im November 2023 in Potsdam, das seit mehr als vier Wochen die Schlagzeilen der Mainstream-Medien beherrscht. 

Bei dem rein privaten Treffen verschiedener Akteure aus Politik und Wirtschaft (darunter fünf CDU-Vertreter und vier AfD-Vertreter) wurde laut „Correctiv“ über das Thema „Remigration“ gesprochen. Unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ stellte das Lügenportal eine gedankliche Verbindung zur sogenannten „Wannsee-Konferenz“ des NS-Regimes her, bei der im Januar 1942 die systematische und fabrikmäßige „Ausrottung“ der Juden beschlossen wurde. Diese gleichermaßen verleumderische wie hinterhältige Assoziation wurde später aus dem Bericht gestrichen.  

„Correctiv“ stützte sich laut eigenen Angaben auf „sehr zuverlässige Quellen“, ohne diese näher zu benennen. Im Raum steht zudem der Verdacht, dass das Treffen mit nachrichtendienstlichen Mitteln belauscht wurde. Dies wäre, ob mit oder ohne Hilfestellung des Verfassungsschutzes, ein strafrechtlich relevanter Tatbestand!

Jedenfalls führte der am 10. Januar veröffentlichte Hetzartikel von „Correctiv“ – mit entsprechender Orchestrierung von ARD, ZDF und Mainstream-Medien sowie begleitender Entsetzens-Rhetorik u.a. von Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner ultralinken Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) – zu einer politisch inszenierten Massenpsychose „gegen rechts“. Diese dauert seit mehr als vier Wochen an und fand am vergangenen Wochenende mit einer an ein Pop-Festival erinnernden Lichtershow von laut Staatsfunk „Zehntausenden“  auf der Münchner Theresienwiese ihren vorläufigen Höhepunkt.  Die System-Propaganda lobte das „Meer aus Licht gegen das Dunkel von Hass und Hetze, Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus“.

Vosgerau sieht sich nicht richtig dargestellt

Der Staatsrechtler Vosgerau sieht sich in dem „Correctiv“-Bericht nicht richtig dargestellt. Er möchte einige Passagen streichen lassen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtete. Ihr liegt nach eigenen Angaben die einstweilige Verfügung vor. Damit wird der bisher folgenreichste Text dieses Jahres zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Landgericht Hamburg verfügt über eine der wenigen dauerhaft im Presserecht tätigen Zivilkammern in Deutschland. Vosgerau wehrt sich gegen eine aus seiner Sicht falsche Darstellung.

Sieben eidesstattliche Versicherungen

Eine zusätzliche Dimension erhält der 32-seitige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch sieben beigefügte eidesstattliche Versicherungen. Mit ihnen bekräftigen neben Vosgerau sechs weitere Teilnehmer des angeblichen „Geheimtreffens“, das von der Bundesregierung mit bisher 1,2 Millionen Euro geförderte Lügenportal „Correctiv“ habe in entscheidender Hinsicht Unwahrheiten verbreitet.

Eine Rolle vor Gericht dürfte auch spielen, wie nahe das Lügenportal „Correctiv“ der Bundesregierung steht. Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf brachte ans Licht, dass die „Correctiv“-Geschäftsführerin und Kanzler Scholz „spontan am Rande der Konferenz Ostdeutschland 2030 am 17. 11. 2023“ aufeinandertrafen, also eine Woche vor dem amgeblichen „Geheimtreffen“ in einem Potsdamer Landhotel (der Deutschland Kurier berichtete).

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht aber vor allem die Frage: Kann „Correctiv“ belegen, was Vosgerau und die weiteren beteiligten Personen energisch bestreiten – nämlich dass die behaupteten „Vertreibungspläne“ von Migranten und deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund Gegenstand der Potsdamer Debatte waren? 

Unabhängig davon hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen bei der privaten Veranstaltung in Potsdam Strafanzeige erstattet, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigte. Es werde ein Anfangsverdacht geprüft, sagte eine Sprecherin. Dabei gehe es um Vorwürfe nach Strafgesetzbuch Paragraf 201 und 201a (Verbot heimlicher Ton- und Bildaufnahmen im nicht öffentlichen oder besonders geschützten Raum) sowie nach dem Kunsturhebergesetz. Huy sieht sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

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