Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sozialtourismus: So tricksen Ukrainer beim „Bürgergeld“ deutsche Ämter aus!

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Rund eine halbe Million Ukrainer greifen in Deutschland das sogenannte „Bürgergeld“ ab. Jetzt kommt heraus: Viele von ihnen haben trotz ihres besonderen Flüchtlings-Status gar keinen Anspruch – sie erschleichen sich diese Sozialleistung auf Kosten der deutschen Steuerzahler!

Vor allem in Baden-Württemberg fällt den zuständigen Ämtern laut „Bild“-Zeitung immer wieder auf, dass Menschen, die sich als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ausgeben, gar kein Ukrainisch sprechen. Sie verständigen sich meist auf Ungarisch. Der Grund: Neben der ukrainischen haben die Antragsteller auch die ungarische Staatsbürgerschaft – den Pass aus Ungarn verschweigen sie aus nachvollziehbaren Gründen. Denn:

Wer neben der ukrainischen noch die Staatsbürgerschaft eines anderen europäischen Landes besitzt, hat keinen bedingungslosen Anspruch auf „Bürgergeld“. Allein von November bis Anfang Januar haben die Bundesländer dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hunderte Verdachtsfälle auf doppelte Staatsbürgerschaften gemeldet.

Ein Abgleich mit den Daten ungarischer Behörden ergab, dass 208 Personen im Besitz einer ungarischen Staatsbürgerschaft waren. Dies dürfte freilich nur die Spitze eines Eisberges sein: Daten darüber, wie viele „Doppelstaatler“ sich bisher schon das deutsche „Bürgergeld“ erschlichen haben, sind offenbar nicht bekannt.

Für die deutschen Steuerzahler dürfte es in jedem Fall teuer werden! Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kleinkind kassiert 1.369 Euro im Monat. Dafür kann man schon mal die zweite Staatsbürgerschaft „vergessen“.

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