Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wird Russland den 2+4-Vertrag kündigen?

Von Peter Haisenko 

Im 2+4-Vertrag, der die Grundlage für die sogenannte Wiedervereinigung ist, hat sich die jetzt größere BRD zur Einhaltung bestimmter Einschränkungen verpflichtet. Bereits seit etlichen Jahren hat die Berliner Regierung gegen elementare Teile dieses Vertrags verstoßen und Russland hat großzügig darüber hinweg gesehen. Mit der Ukraine-Operation sind diese Verstöße jedoch so eklatant geworden, dass dieser Vertrag jetzt auf der Kippe steht.

Wenn sich eine Vertragspartei nicht an einen Vertrag hält, hat die andere Seite das Recht, Vertragstreue einzufordern. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann dieser Vertrag gekündigt, ja annulliert werden. Man befindet sich anschließend wieder in einem Rechtszustand, als ob es diesen Vertrag nicht gegeben hätte. Der betrogene Vertragspartner hat sogar das Recht, Entschädigung einzufordern. Dieser einfache Rechtszustand gilt vom Privatrechtlichen bis hin zu Staatsverträgen. Betrachten wir dazu einige Passagen aus dem 2+4-Vertrag, der die Bedingungen für das wiedervereinigte Deutschland regelt.

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