Horst D. Deckert

Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

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Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

Im Kampf gegen Rechts zündet die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die nächste Eskalationsstufe. Grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaats, das Bankgeheimnis, das Steuergeheimnis und die Unschuldsvermutung sollen aufgeweicht werden. Stattdessen will das Innenministerium den Schnüffelstaat etablieren.

von Jonas Aston

„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“, so lautet der Titel eines vom Innenministerium kürzlich herausgegebenen Dokuments. Insgesamt 13 Kernpunkte werden in dem Dokument aufgeführt. Faeser umreißt hier, wie sie künftig gegen „rechts“ vorgehen will. Werden ihre Pläne Realität, dann wird die Unschuldsvermutung begraben. Im Kampf gegen Rechts will man nichts weniger als die Herrschaft des Verdachts begründen.

Besondere Brisanz enthält Punkt 3 des Maßnahmenbündels („Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“). „Rechtsextremistische Netzwerke leben auch von Geld“, heißt es in dem Papier. Aus diesem Grund müsse man sich einen umfassenden Überblick über ihre „Finanzierungsstrukturen“ verschaffen. Nur so könne man die rechtsextremen Netzwerke „zerschlagen“. Auch wie dieses Ziel erreicht werden soll, ist in dem Dokument aufgeführt. Hierzu heißt es zunächst harmlos, dass „Verfahren entbürokratisiert werden“ sollen. Vor allem plant das Innenministerium jedoch eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes – mit einschneidenden Folgen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Bank- und Steuergeheimnis. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf dieses umgangen werden. In aller Regel geht es hier um Fälle der Terrorismusfinanzierung oder um Geldwäsche. Solche Auskünfte können jedoch auch bei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ersucht werden. Grundlage dafür ist eben jenes Bundesverfassungsschutzgesetz. Auf dieser Grundlage können jetzt schon Banken zur Auskunft von Kontodaten verpflichtet werden. Zudem können etwa Telekommunikationsanbieter aufgefordert werden, Daten über Personen herauszugeben. Darauf aufbauend können regelmäßig ganze Bewegungsprofile erstellt werden.

Der Blick ins Bankkonto

Solche Auskünfte sind jedoch mit sehr hohen Hürden versehen. Der betreffenden Person muss bisher ein Gewalt- oder Verhetzungsmerkmal nachgewiesen werden. Man muss also, entweder selbst Gewalt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anwenden bzw. unmittelbar davorstehen oder zu Gewalt aufrufen. Diese Grundsätze werden mit der neuen Reform angegriffen. Die hohen Hürden sollen abgeschafft werden, stattdessen soll auf das Merkmal des „Gefährdungspotenzials“ abgestellt werden.

Anders als die relativ klaren Begriffe der Verhetzung und der Gewalt ist der Begriff des „Gefährdungspotenzials“ vage. Auf Anfrage erklärte das Innenministerium, dass sich das Gefährdungspotenzial „insgesamt aus modus operandi, Aktionspotenzial und gesellschaftlicher Einflussnahme“ ergebe. Wann im konkreten Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung angenommen werden können und wann hier ein entsprechendes „Gefährdungspotenzial“ vorliegt, ist also überaus schwammig.

Glaubt man dem Innenministerium, so ist die Änderung des Gesetzes jedoch notwendig: „Es ist unangemessen, die schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat (‚Kontostammdaten‘), dem gleichen aufwändigen Verfahren zu unterwerfen wie eine Telekommunikationsüberwachung“, heißt es in dem Papier. Vor dem Bundesverfassungsgericht könnte die Reform jedoch Bestand haben. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat vor rund zwei Jahren erklärt, dass von dem Gewaltbezugs- und Verhetzungsmerkmal zumindest in Teilen abgerückt werden kann.

Eine Änderung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wurde wegen ausgedehnter geheimdienstlicher Untersuchungsmöglichkeiten in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dennoch wurde in der Urteilsbegründung dem Verfassungsschutz deutlich weitergehende Befugnisse zugestanden. Einem wissenschaftlichen Papier des Bundestags zufolge räume das Urteil der Behörde nicht nur Überwachungsmöglichkeiten bei einer dringenden und konkreten Gefahr, sondern auch einen präventiven „verfassungsschutzspezifischen Aufklärungsbedarf“ ein. Der Gesetzesentwurf liegt zwar noch nicht vor, es ist jedoch wahrscheinlich, dass „Gefährdungspotenzial“ hier ansetzen wird.

Dieses „Gefährdungspotenzial“ könnte das Prinzip der Unschuldsvermutung großflächig aushebeln. Das ist jedoch nicht die einzige Maßnahme, an der das Innenministerium arbeitet. Das Finanzministerium arbeitet derzeit an dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“. Dem 13-Punkte-Maßnamenpapier zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Zugriff auf ein dort noch einzurichtendes Immobilienregister erhalten. Zu dem Gesetz liegt aktuell einer erster Regierungsentwurf vor.

Schon hier wurde die Ampel von verschiedenen Verbänden kritisiert, da man offenbar plant, das Gesetz im Schnellverfahren ohne größere Debatte zu verabschieden. So erklärt etwa die Bundesanwaltskammer in einer Stellungnahme: „Die hier gesetzte Stellungnahmefrist von acht Werktagen für einen über 200-seitigen Gesetzesentwurf legt nahe, dass die Möglichkeit, sich fundiert mit dem Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen und eine umfassende Stellungnahme unter Beteiligung der regionalen Rechtsanwaltskammern abzugeben, gar nicht intendiert ist.“

Immobilien-Beschlagnahmungen gegen rechts?

Laut dem Entwurf sollen auch die im Immobilientransaktionsregister gespeicherten Daten für Zwecke der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung genutzt werden können. Inwiefern dieses Immobilientransaktionsregister im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen Rechtsextremismus steht und ob auch im Kampf gegen den Rechtsextremismus Vermögensabschöpfungen möglich seien, wollte das Innenministerium auf Anfrage nicht beantworten. Vielmehr trage das Finanzministerium die Verantwortung für das Gesetz.

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung dient bisher in der Regel dazu, widerrechtlich erlangte Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Das jetzt also im „Kampf gegen rechts“ einzusetzen würde bedeuten, Vermögenswerte wie Immobilien de facto aus politischen Gründen einzukassieren. Weder Innen- noch Finanzministerium erklärten auf Anfrage, ob es dazu kommen würde.

Das Finanzministerium ließ lediglich verlautbaren, dass „ein neues Verfahren für Finanzermittlungen in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände“ nicht in dem Gesetzesentwurf enthalten sei. Gleichwohl soll jedoch „als Teil des aktuellen Reformpakets“ genau hierzu ein eigener Gesetzesvorschlag eingebracht werden. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns nicht zu internen Gesprächen und laufenden Abstimmungen äußern“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums abschließend.

Klar ist, dass die Bundesregierung dem Verfassungsschutz weitreichende Durchgriffsrechte gegenüber dem Bürger gewähren möchte. Aus dem von Faeser auf den Weg gebrachten Papier trieft in jeder Zeile das Misstrauen gegenüber dem Bürger. So erklärte etwa Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in der Pressekonferenz zu dem 13-Punkte-Papier, dass Treffen wie die „Geheimkonferenz“ in Potsdam zwar keinen strafrechtlichen Charakter hätten, gleichwohl, so Haldenwang, sei das Treffen dennoch „staatswohlgefährdend“ gewesen.

Klar ist: Schärfste staatliche Maßnahmen, die man bisher nur im Kampf gegen kriminelle Organisationen, etwa die Mafia einsetzte, sollen jetzt massiv ausgeweitet werden, auf vermeintlich politisch gefährliche Akteure. Damit einher geht eine Aufweichung bisheriger Kontrollmechanismen und strenger Voraussetzungen für den Einsatz solcher scharfen Instrumente – für viele staatliche Eingriffe soll bald nur noch der reine Verdacht aus Faesers Ministerium reichen. Es droht die Herrschaft des Verdachts.

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