Bei der SWR-Podiumsdiskussion „Vier Jahre Corona: Was haben wir gelernt?“ wurde angeprangert, dass kritische Mediziner in der „Pandemie“ durch Hausdurchsuchungen eingeschüchtert wurden. Eine SPD-Politikerin auf der Bühne wollte davon nichts wissen: „Ich sage: Das ist nicht wahr“, behauptete sie – und wurde vom empörten Publikum ausgebuht.
Eine Dame prangerte während der Debatte am 22. Februar an, dass Ärzte, die als Kritiker der Corona-Maßnahmen aufgefallen waren, durch Hausdurchsuchungen eingeschüchtert wurden: Diese Menschen hätten nichts getan, außer Menschen in ihrer Verzweiflung zu unterstützen. Der Moderator fragte daraufhin, ob es dabei um Maskenatteste gegangen sei, woraufhin sie feststellte: „Weiß ich nicht. Es wurde immer irgendwas gefunden.“
Im Anschluss meldete sich die SPD-Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke aus Tübingen zu Wort, die behauptete, das zweifle sie stark an – um dann sogar festzuhalten: „Ich sage, das ist nicht wahr.“ Sie gab an, Ärzte, die eine andere Haltung hatten, wurden „nicht besucht“. Das Publikum brach daraufhin in zornige Buh-Rufe aus. Die Dame, die die Hausdurchsuchungen angesprochen hatte, mahnte an: „Frau Kliche-Behnke, heute sind Ärzte da!“
Der Versuch des Moderators, die Frage an „Faktenchecker“ weiterzugeben, stieß nicht nur beim höhnisch lachenden Publikum auf wenig Gegenliebe: Die SPD-Politikerin wollte scheinbar selbst nicht, dass ihre Behauptung überprüft wird. Sie fabulierte, man müsse festhalten, dass wir in einem Rechtsstaat leben: „Bei uns kann nicht einfach ohne Anhaltspunkte die Polizei in unser Haus eindringen.“
Das ist eine steile These, wenn heutzutage schon Grünen-Kritik oder ein Social Media-Posting, in dem ein roter Politiker als „so 1 Pimmel“ bezeichnet wird, ausreichen, um die Polizei vor der Haustür stehen zu haben. Was für „Anhaltspunkte“ sollen das sein? Und was haben sich all die kritischen Ärzte in der „Pandemie“ zu Schulden kommen lassen, wenn sie sich für das Wohl ihrer Patienten einsetzten?
Bodo Schiffmann: „Frage der Definition“
Ein Mediziner, der die Corona-Maßnahmen von Anfang an scharf anprangerte, war HNO-Arzt Bodo Schiffmann. Er bekam schon im Herbst 2020 „Besuch“ von der Polizei (hörige Hofberichterstatter konnten ihre Freude damals kaum verhehlen). Der angebliche Grund für die Hausdurchsuchung: Falsche Maskenatteste. Dass es bei solchen Maßnahmen gegen engagierte Mediziner wirklich um die Beweissicherung (und nicht in Wahrheit um die Einschüchterung von Regierungskritikern) ging, wird auch von ehemaligen Polizeibeamten wie dem Kriminologen und Politikwissenschaftler Björn Lars Oberndorf von den Polizisten für Aufklärung hinterfragt – sehen Sie dazu unser Interview: „Polizisten für Aufklärung besorgt über rechtswidrige Polizeimaßnahmen und Demokratiemangel„
Bodo Schiffmann selbst konstatiert auf unsere Nachfrage zum obigen Video hin, es sei alles eine Frage der Definition: Offiziell wurden Hausdurchsuchungen nicht wegen abweichenden Meinungen durchgeführt, sondern wegen angeblich falscher Atteste oder auch sogenannter Volksverhetzung. Er merkt an: Damit Kritiker zu Straftätern werden, müsse im Notfall ein passender Straftatbestand erst erfunden werden…
§ 278 StGB: Änderungen zur Verfolgung von Regierungskritikern?
Im November 2021 geschah nach Ansicht von kritischen Juristen genau das durch die Neuformulierung und Ergänzung von § 278 StGB, der bis heute die Grundlage für die zahlreichen Prozesse gegen deutsche Mediziner darstellt. Rechtsanwalt Edgar Siemund erörterte die Änderungen jüngst in einer umfassenden Einordnung des Maskenattest-Prozesses gegen die Mutärztin Dr. Monika Jiang für den Verein MWGFD:
Änderung § 278 StGB vom 24.11.2021
Seit über 150 Jahren unverändert, nämlich seit dem 15. Mai 1871, und für den scharfen Schuss gedacht, um Ärzte zu bestrafen, die einem anderen wider besseres Wissen ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellten, damit dieser sich bei Behörden oder Versicherungen bereichern konnte, sollte diese Vorschrift nunmehr nach der Intention des COVID-Gesetzgebers zu einer Streubombe umgebaut werden, um flächendeckend missliebige, angeblich Corona-feindliche Ärzte zu treffen, die es wagten, die Therapiefreiheit wie ein Schutzschild vor der unmedizinischen Willkür des Staates über ihre Patienten zu halten.
Siemund erörterte unter anderem, dass der Paragraf eigentlich Versicherungsbetrug entgegenwirken sollte, doch diese Zielsetzung wurde gestrichen: Stattdessen geht es nun um jedwede „Täuschung im Rechtsverkehr“. Von einer Ausstellung „wider besseres Wissens“ ist auch keine Rede mehr, was angesichts der wissenschaftlich oft genug widerlegten Wirksamkeit und dafür vielfach gezeigten Schädlichkeit des Maskenzwangs bezeichnend ist.
Der Weg von einer ärztlichen Bescheinigung bis hin zu einem „unrichtigen Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen“ ist weit und hält keinem Abgleich mit Tatsachen stand. Vielleicht musste es dazu aus der Sicht der Politik kommen, um im Nachhinein die bereits nach Inkrafttreten der ersten Corona-Verordnungen übliche, wenn auch illegale Verfolgung zu rechtfertigen und dazu eine Gesetzesgrundlage zu schaffen?
In der Neufassung war nun auf einmal die Rede von „Täuschung im Rechtsverkehr“. Dagegen wurden „Behörden und Versicherungsgesellschaften“ gestrichen, ebenso wie „wider besseres Wissen“. Und das, obwohl gerade bei Masken das bessere Wissen schon immer auf der Seite derer war und nach wie vor ist, die Maskenbefreiungen bei Beschwerden ausstellten und weiterhin auch noch ausstellen.
Der Rechtsanwalt führte in seiner Erörterung weiterhin aus, dass ein Maskenbefreiungsattest keine Aussage über den Gesundheitszustand eines Menschen ermöglicht und somit der Paragraf trotz Umformulierung schon rein logisch betrachtet nicht anwendbar ist:
Der § 278 StGB ist ein sogenanntes Urkundsdelikt. Damit zählen Gesundheitszeugnisse zu den Urkunden. Urkunden müssen allerdings im Original vorliegen, mit echter Unterschrift. Kopien, Ausdrucke etc. können keine Urkunden sein.
Im April 2021 kam das erste Urteil aus Frankfurt, welches „Maskenbefreiungen“ mit „Gesundheitszeugnissen“ gleichsetzte. Damit war eine weitere „Neu- oder Umdefinition“ erfolgt, ohne dass dabei eine Auseinandersetzung mit dem Urkundsbegriff erfolgte. Und auch hier kommt wieder die Logik ins Spiel. Denn wenn ein Arzt bescheinigt, dass der Patient „aus medizinischen Gründen“ keine Maske tragen kann, kann dies keine Aussage über den Gesundheitszustand eines Menschen sein, weil nur medizinische Gründe, aber keine Gründe angegeben werden, die den Menschen im Ganzen betreffen. Deswegen kann eine solche Feststellung nicht zu einer Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Menschen durch Behörden oder Versicherungsgesellschaften führen. Das ist logisch unmöglich – außer für Verfolgungsbehörden.
Unliebsame „politische Einstellung“
Gemäß dieser Logik (sogenannte „Faktenchecker“ würden um solch kritische Einordnungen wohl einen großen Bogen machen) sollten somit die Prozesse gegen kritische Mediziner längst hinfällig sein – und jede vorangegangene Hausdurchsuchung als rechtswidrig festgestellt und geahndet werden. Dass das nicht der Fall ist, bewies der jüngste Prozess in Mannheim, wo die zuvor verhängte Strafe gegen die Mutärztin zwar gemindert wurde, aber noch immer kein Freispruch erwirkt werden konnte. Dass Anklagebehörden in ihrer Argumentation durchaus Bezug auf die unliebsamen Ansichten der vermeintlichen „Täter“ nehmen, belegt die dpa-Aussendung zum Urteil, in der es heißt:
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Anklagebehörde in Weinheim die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die Frau halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es.
Hätte sie die Regierung und deren Politik nicht kritisiert, hätte man dann weniger Anstoß an den Attesten genommen? Der Eindruck drängt sich auf. Auch ein Verstecken hinter neuen fragwürdigen Delikten, um unliebsamen Ärzten und Wissenschaftlern das Handwerk zu legen, macht Kliche-Behnkes Behauptungen also nicht richtiger. Entsprechend wird das Konzert aus Buhrufen, das sie für ihre Äußerungen erntete, in den sozialen Netzen auch gefeiert.